Nein, da gibt es zig Methoden. Ich erhalte alle meine SPIO- und FSK18-DVDs beispielsweise ganz problemlos in normalen Umschlägen in den Briefkasten, seitdem ich Lovefilm (die zu Amazon gehören) eine eidesstaatliche Versicherung abgegeben habe, dass in meinem Haushalt eh keine Minderjährigen wohnen. Andere Händler hatten schon Modelle mit Packstation und reinem "Einschreiben eigenhändig" eingeführt.Muß man bei USK 18 nich sowieso zum Postamt laufen und sich ausweisen, um die Ware in Empfang zu nehmen? Ich dachte ich hätte soetwas öfters im Mecker - Thread gelesen.
Die Frage ob Zensur oder nicht, wird ja schon lange disktuiert. Momentan sieht die Justiz das also durchaus als Zensur (zumindest auf wirtschaftlicher Ebene als Vertriebseinschränkung), weswegen ja der Begriff der Nachzensur eingeführt und seitdem auf die BPjM angewendet wurde. Deswegen muss ein Werk ganz klar publiziert sein, bevor es indiziert werden darf. Das steht übrigens sogar in der Wiki.Zu dem ist es keine Zensur. Der Artikel darf ausgestellt werden, wenn Minderjährige darauf keinen Zugriff haben. Sprich es darf nicht in den Selbstbedienungsregalen liegen, aber sehr wohl offen hinter der Theke,

Der letzte Passus stimmt so nicht: Indizierte Waren dürfen generell nicht offen ausgelegt werden. Die Ware darf nicht sichtbar sein. Hinter der Theke darf er liegen - selbst im Spielzeuggeschäft - aber eben nur, wenn man ihn dort nicht sieht. Der Verkauf auf Aufforderung ("unter der Ladentheke, aber eben nicht offen") ist erlaubt.
Wenn du sicherstellst, dass Jugendliche keinen Zugriff (auch keinen visuellen) drauf haben, dann dürfen die aber ganz generell auch in Ramschkisten liegen. Das Verbreitunsverbot hat also nichts mit Selbstbedienung oder Theke zu tun. Warum haben wohl Erwachsenenvideotheken alle Schaufenster abgeklebt? Genau deswegen. Und da kannst du dir deinen Porno auch problemlos einfach so in der Selbstbedienung mitnehmen, ohne jemanden danach fragen oder dich ausweisen zu müssen (außer am Eingang).
Und genau bei dem "frei" wirst du hier in der medienwissenschaftlichen Zensurforschung einige Gegner dieser Position finden. Wie gesagt, das ist ein heiß diskutiertes Feld: Die Meinungsfreiheit ist ja durchaus eingeschränkt, weil man damit eben nicht jeden Bürger erreicht, sondern von staatsseite nur noch einen Teil davon, nämlich die Volljährigen. Und das kann, durchaus eine Form von Zensur der Meinungsfreiheit sein. Aber das wäre wieder ein anderes Feld.Der Versandhandel darf es nur noch aufführen, wenn er eine Alterskontrolle gemäß dem JuSchG durchführt. Der Werk ist also weiterhin frei verfügbar.
Für Pornografie gilt wie für beschlagnahmte Medien ohnehin eine andere Grundlage, so dass die Pornofilm-Hersteller von sich aus die "Indizierung ohne Aufnahme in eine der Listen" in der Regel billigend in Kauf nehmen. Vereinfacht gesagt: Die halten sich daran, dass Pornografie immer ein Indizierungsgrund ist, sie eh keine Chance haben und verkaufen das schon von sich aus unter der Ladentheke, da sonst das ganze Gesetz zusammenbricht. Die Feststellung der Pornografie ist in der Regel ja bereits beim Dreh leicht machbar.Dasselbe gilt auch für jeden Porno oder möchtest Du behaupten, da jene ebenfalls zeniert werden und jene habe ich noch nie neben den Familienfilmen im Verkauf gesehen.

Aber auch dort gab es ja Ausnahmen, wo der Pornografie-Tatbestand erst geklärt werden musste. Du kannst also einen Pornofilm durchaus noch bei der BPjM zur Prüfung einreichen, damit er formal ebenfalls indiziert ist. Genauso gut könntest du einen Pornofilm erst mal frei (also ab 18, aber als freie Auslageware) in den Handel bringen, fest behaupten, dass es kein Pornofilm ist und dann einfach abwarten, was passiert.
