Hans hat geschrieben:grin hat geschrieben:Gemäss meiner Erfahrung korrigiert Amazon die Preise nicht nachträglich nach oben.
Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass die dann ein Vollpreisspiel zu 14,99 EUR verkaufen. Mit etwas Glück beliefern sie die Vorbesteller zu diesem Preis (da würde ich auch ein paar Tage Wartezeit in Kauf nehmen. Bisher hat mich Amazon jedoch immer am Tag der Veröffentlichung oder sogar schon früher beliefert, auch bei Adventures).
Also, ich hab mir bei Amazon schon zwei Bücher liefern lassen, die jeweils für 1 Pfennig drin standen, obwohl der Reguläre Preis 100 D-Mark (geradeaus) waren. Kamen auch problemlos an. Hab allerdings auch schon Fälle erlebt, wo Amazon von sich aus storniert hatte.
Meistens lief das dann so, dass behauptet wurde, das jeweilige Produkt sei nicht mehr verfügbar. Es wurde dann aus dem Katalog entfernt und tauchte unter einer neuen ASIN und dem neuen Preis wieder auf. Könnte auch technisch damit zusammenhängen - vielleicht kann Amazon Großstornierungen erst durchführen, wenn das jeweilige Produkt als Vergriffen gekennzeichnet wird. Sobald aber lediglich der Preis nach oben korrigiert wurde, das Produkt aber unter der gleichen Nummer im Katalog blieb, wurde bei mir bisher immer zum eingebuchten Preis ausgeliefert. Bein TT2 sieht's derzeit stark danach aus, dass das klappt. Ich könnte mir vorstellen, dass sowas bei Amazon teilweise auch danach entschieden wird, wieviel Vorbestellungen bereits zum niedrigen Preis eingegangen sind.
Nein, eine solche automatisch verschickte Bestellbestätigung reicht nicht aus (jedenfalls laut dem Richter der unsere Rechtsvorlesungen hält...). Amazon & co nehmen dein Kaufsangebot in dem Moment an, in dem sie das Geld von deinem Konto abbuchen bzw. die Ware verschicken (je nachdem, was zuerst geschieht).
Stimmt vollkommen. Das Thema hatten wir bisher ja auch wirklich bei jedem Forum-Thread, sobald bei Amazon ne Falschauszeichnung war. Das Online-Shopping Angebot ist ja ein "invito ad offerendum" - also eine Einladung zur Angebotsabgabe. Nicht Amazon gibt ein Angebot ab, sondern der Käufer - indem er mit seiner Bestellung seine Bereitschaft erklärt, zu dem von Amazon vorgeschlagenen Preis zu kaufen. Die Bestellbestätigung ist demnach keine Bestellbestätigung sondern nur die Bestätigung für den Eingang des Angebots. Ergo wird erst dann ein Kaufvertrag beschlossen, sobald die von axel erwähnten Konditionen zutreffen (Versand, Geldtransfer). Rechtliche Ansprüche gibt es demnach beim Online-Shopping und Falschauszeichnung von Preisen nicht (was auch durchaus seine juristische und betriebswirtschaftliche Berechtigung hat). Anders sieht das bei Auktionen aus. Dort findet sofort ein Kaufvertrag statt, sobald man der Höchtsbieter ist.