Bei dieser Lucasarts-Box kann ich mich noch erinnern, wie ich sie damals mal stapelweise im Saturn herumliegen habe sehen, hätte ich da mal nur zugegriffen.

Männer ohne Moral hat geschrieben:Die Code-Räder sind aber mittlerweile überflüssig
Die Lauffähigkeit spielt doch für den Preis gar keine Rolle. Software ist nicht per se auf allen Konfigurationen (von Hardware und/oder Software) lauffähig, das liegt in der Natur der Sache. In dem Fall kauft jemand bewusst alte Spiele und sollte sich der Problematik bewusst sein. Die Informationen sind im Internet zugänglich und sehr leicht auffindbar, wenn man eben überhaupt mal danach sucht. Wer alte Software kaufen möchte und sich nicht dafür interessiert wie man sie zum Laufen bringt, der ist schlicht und ergreifend selbst schuld. Käuferschutz bedeutet eben nicht, dass man denkfaulen Leuten den Hintern nachträgt.Männer ohne Moral hat geschrieben:[..]Wie gesagt, ich finde es absolute Abzocke, schon deshalb das du diese Spiele ohne Zusatzprogramme (die im Packet ja nicht einmal enthalten sind) heutzutage überhaupt nicht zum laufen bringst. Vor allem bekomme ich diese Spiele teilweise legal gratis im Internet, weshalb es erst recht der totale Wucher ist.
Ja kann man, wenn man im Besitz der Spiele ist. Ich nenne nur mal die Wörter ROM und EMU. Es ist legal diese Spiele kostenlos zu downloaden wenn man halt schon im Besitz der original Spiele ist, mein Onkel der RA hat mir das bestätigt, leider gibt es aber nur die englischen Versionen, weshalb sie für mich unbrauchbar sind, ich kann kein englisch, hatte in meiner Schulzeit nur ein Jahr davon gehabt und danach nie wieder gebraucht (OFF-Topic: Weshalb ich es eine Unart finde wenn in deutschen Foren englische Links gepostet werden ohne Erklärung, weil jeder der Meinung ist, dass jeder Ar... Englisch kannkanedat hat geschrieben:Ein paar der Spiele kann man kostenlos im Internet Archive spielen, aber ansonsten wüsste ich nicht welche von den Titeln man legal runterladen kann. Ein nicht unerheblicher Teil der Spiele wird ja auch immer noch verkauft, wenn auch teilweise "indirekt" durch die Remastered-Versionen. Maniac Mansion wiederum bekommt man mit DOTT. Die Desktop-Adventures hab ich spontan nirgendswo gefunden. Wer jetzt die verfügbaren Spiele erwirbt, der muss derzeit insgesamt auch ~60€ ausgeben.
Weeeeeeeeeeeeeeeer? Iiiiiiiiiiiiiiiiiiiisch?Frag mal k0SH, was der schon dafür ausgegeben hat...
..völliger Quatsch."Es ist legal diese Spiele kostenlos zu downloaden wenn man halt schon im Besitz der original Spiele ist, mein Onkel der RA hat mir das bestätigt"
Gut, damit wäre dein ursprünglich angeführtes Argument wohl endgültig hinfällig.Männer ohne Moral hat geschrieben:[..]Ja kann man, wenn man im Besitz der Spiele ist. Ich nenne nur mal die Wörter ROM und EMU. Es ist legal diese Spiele kostenlos zu downloaden wenn man halt schon im Besitz der original Spiele is[..]
Naja, die meisten alten Konsolen und Module haben keinen Kopierschutz. Von daher kann man auch die gesetzlich zugesprochene Privatkopie anfertigen, wenn man die Gerätschaften zum Auslesen der Module und Kopieren der Daten hat.k0SH hat geschrieben:[..]Wenn ein Medium kopiergeschützt ist, ist es bei uns illegal den Schutz zu umgehen. Die downgeloadete Kopie wird den aber meist umgangen haben. Zweites ist die Version, die Du besitzt nicht zwangsläufig 1-1 genau die, die du auch im Internet findest. [..]
Nein.Wirklich legal ist es dann aber auch nur für die gleiche Version
Das ist Blödsinn. Schau dir mal §69c und §69d UrhG an. Du verwechselst Privatkopie mit Sicherheitskopie aus der Kopierschutzvorschrift. Das ist eine ganz andere Schrankenregelung.kanedat hat geschrieben:Naja, die meisten alten Konsolen und Module haben keinen Kopierschutz. Von daher kann man auch die gesetzlich zugesprochene Privatkopie anfertigen, wenn man die Gerätschaften zum Auslesen der Module und Kopieren der Daten hat.
Das lässt sich mE nicht aus dem Gesetz ableiten. Es ist erlaubt, dass du von DEINER Version eine Sicherungskopie machst. Es ist nicht erlaubt, eine andere Sicherungskopie zu verwenden. Und dabei darf auch kein Kopierschutz umgangen werden. Der Download einer Version wäre ziemlich sicher allein schon deswegen nicht legal, weil du u.U. nicht zweifelsfrei nachweisen kannst, dass der Zur-Verfügung-Steller nicht selbst einen Kopierschutz zur Herstellung umgangen hat. Hat er das nämlich, ist der Download so einer Version in Deutschland zivilrechtlich belangbar. Das Umgehen von Kopierschutz zum privaten Gebrauch (also eben mit der eigenen CD) ist im übrigen nicht strafbar.Wirklich legal ist es dann aber auch nur für die gleiche Version (System, Sprachversion etc).
Na das glaube ich eher nicht, dafür war das iPad 1 viel zu populär und nicht selten genug.Largrande hat geschrieben:Im Prinzip kann man alles möglich einmotten und Jahrzente später zu geld machen. Ipad 1 gut Lagern für 20-30 Jahre bring später Geld.
Die hab ich... eine CD mit sagenhaften 11 MB Daten befüllt.regit hat geschrieben:Für die Box "LucasArts CLASSIC-Adventures" werden auch über 60 Euro verlangt und die Box besteht nur aus 5 Spielen.