Simon hat geschrieben:...finde ich, solange es die Option gibt, den Täter relativ risikolos ohne einen Todesschuss auszuschalten, sollte diese genutzt werden.
Das versteht sich (hier) von selbst. Gerade weil es in einem Rechtsstaat so ist, kann sich die Frage nach der Rechtfertigung eines Todesschusses überhaupt erst stellen. Ob es diese Option gab, ob es also "relativ risikolos" möglich gewesen wäre, den Täter anderweitig handlungsunfähig zu machen, können zunächst nur die dort Anwesenden je subjektiv beurteilen. Vielleicht gab es diesen winzigen Moment, der aber verpasst wurde. Das wäre schlimm, läge aber in der enorm hohen Dynamik solcher Situationen begründet, Ausbildung hin - Ausbildung her. Absolut unentschuldbar wäre für mich z.B. die persönliche Willkür des/der Schützen im Sinne eines bewusst vollzogenen Todesurteils. Über das Ausmaß des Urteils hat Gott sei Dank eine andere Institution zu entscheiden.
Öffentlich stellt man als Politiker* diese Frage aber erst, wenn man wenigstens über ein Mindestmaß an relevanten Informationen verfügt und "zwitschert" das nicht kurz danach bundes- bzw. weltweit hinaus .
*wenigstens als MdB, und da ist es auch unerheblich, dass Künast diese Funktion in ihrem Kurzprofil auf Twitter erst an 6ter Stelle nennt, neben "Feministin, Foodie, Gärtnerin..." (was ich persönlich höchst irritierend finde). Das eben meinte ich mit mangelnder Abgrenzung. Wenn ich ein solches Mandat annehme, muss ich mir bewusst sein, dass alles, was ich öffentlich von mir gebe auf diese Rolle reduziert wird bzw. werden kann.
"Irre explodieren nicht, wenn das Sonnenlicht sie trifft. Ganz egal, wie irre sie sind!"