elevar hat geschrieben:Nikioko hat geschrieben:Mal abgesehen davon, dass es keinen interessieren würde, weil Du die Software ja legal besitzt, hast Du es Benutzer das Recht, die Software an Deine Bedürfnisse anzupassen.
Das ist falsch.
EULA von Black Mirror hat geschrieben:2. Beschränkungen und Änderungsverbot
Das Programm oder Teile davon dürfen nicht kostenpflichtig oder kostenfrei weitergege-
ben, lizenziert, vermietet, verändert, übersetzt, angepasst oder veröffentlicht werden. Die
Software darf weder im Gesamten noch in Teilen disassembliert, dekompiliert oder auf
andere Weise in allgemein lesbare Form zurückgewandelt werden.
Eine solche Klausel, dass Programme nicht angepasst werden dürfen, ist illegitim und damit wirkungslos. Ich habe als Kunde ein Anrecht darauf, das Programm, notfalls mit den entsprechenden Bearbeitungen, bei mir läuft. Wäre ja noch schöner, wenn es anders wäre...
Im übrigen ist Deutschland, was das angeht, aufgrund seiner langsamen Rechtssprechung, etwas rückständig. In der Schweiz hat das Volk in einer direkten Abstimmung schon das Recht auf Sicherheitskopien und individuelle Anpassung beschlossen. Inwieweit das ein Verbot von Kopierschutzmechanismen, die das Anlegen von Sicherheitskopien verhindern, betrifft, weiß ich jetzt aber leider auch nicht.
Leonaru hat geschrieben:
Tja, auf meiner Originalverpackung von Black Mirror steht es nicht drauf.
Wie gesagt, Lizenzbestimmung, die Dir verbieten, für Dein System individuelle Anpassungen vorzunehmen, sind eh nicht Rechtens und damit wirkungslos. Ein reines Verbot des Disassemblen kann es nicht geben. Wobei es aber natürlich verboten ist, das Programm zurück zu übersetzen, um Teile davon für ein eigenes Produkt zu verwenden. Aber das geht ja auch über individuelle Anpassung weit hinaus. Ich weiß noch, wie ich bei Spielen wie Civilization damals mit dem Hexeditor in der Programmdatei rumgeschrieben habe, um einen eigenen Mod zu erstellen. Da hatte ich plötzlich ganz andere Einheiten mit ganz anderen Werten.