Laut deutscher Rechtssprechung darfst Du das auch. Du darfst nur kein Geld dafür nehmen. Dabei ist egal, was in den AGBs des Produktes steht. Allerdings, wenn Du Deinem Freund ein Game gibst, musst Du es bei Dir deinstallieren, für diesen Zeitraum. Genauso muss er es wieder deinstallieren, wenn er es zurück gibt.nd das ist auch gut so!
Wenn ich 'nen Bohrer brauche, leih ich mir den aus, weil ich selber keinen habe. Wenn ich ein Auto brauche ebenfalls. Wenn mein Freund ein Problem mit seinem Computer hat, ruft er mich an und fragt, ob ich ihm helfen kann und ich sage ihm dann nicht, er solle gefälligst zum nächsten Computerladen gehen und für den Dienst zahlen.
Wenn ich jemandem von dem Buch erzähle, das ich gerade lese und derjenige sich dafür interessiert, dann leihe ich es ihm aus. Und wenn ich mal Lust auf einen Film habe, besuche ich meinen besten Freund und leihe mir einen aus seiner reichhaltigen Videothek aus- oder kuck ihn halt mit ihm zusammen.
Das tue ich, seit dem ich Musik höre, Filme kucke, Bücher lese- Und das tue nicht nur ich, das tun unzählige andere Menschen auch, haben es schon immer getan; weil es nämlich ganz normal und natürlich ist, daß Menschen die gut miteinander können teilen!
Er darf sich natürlich keine Kopie davon machen. Dann begeht er eine Urheberrechtsverletzung.
Streng genommen, gilt das auch für Steam. Nur die denken halt und handeln auch so, als stünden sie über den Landesgesetzen. Ich bin dafür, dass sich die entsprechende EU Kommission mal damit beschäftigt. Zumal man ja jetzt freundlicherweise überall jeden verklagen kann.Und sollte Steam zu Monopolisten werden, wird sich die Kartellbehörde damit beschäftigen müssen.