zu pauschal.EULAs haben in der Regel keine rechtliche Gültigkeit.
Bei Boxprodukten laut BGB meist ungültig ja, aber alles was vor dem Kauf sichtbar ist - EULA Auszüge auf der Verpackung wie Kopierverbot oder sonstige Einschränkungen - dann sind diese sehr wohl im Rahmen der EULA gültig.
Bei Onlinekäufen wird man ja oft im Vorfeld über die EULA/ AGBs informiert, bzw. muss per Checkbox sagen, dass man sie zur Kenntnis genommen hat.
Ergo ist dann die gleiche, nachträglich zugestimmte EULA gültig.
Bei Freeware wirds ungleich komplizierter - kostenfrei hin oder her.
Bei Softwarekäufe im Ausland (Amazon in England oder USA z.B.) wird es auch spannend; viel Spass mit der Anwendung des BGB
