Daedalic, DSA und Steam - Die Pro- und Contra-Diskussion.

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k0SH
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Re: Daedalic, DSA und Steam - Die Pro- und Contra-Diskussio

Beitrag von k0SH »

EULAs haben in der Regel keine rechtliche Gültigkeit.
zu pauschal.
Bei Boxprodukten laut BGB meist ungültig ja, aber alles was vor dem Kauf sichtbar ist - EULA Auszüge auf der Verpackung wie Kopierverbot oder sonstige Einschränkungen - dann sind diese sehr wohl im Rahmen der EULA gültig.
Bei Onlinekäufen wird man ja oft im Vorfeld über die EULA/ AGBs informiert, bzw. muss per Checkbox sagen, dass man sie zur Kenntnis genommen hat.
Ergo ist dann die gleiche, nachträglich zugestimmte EULA gültig.
Bei Freeware wirds ungleich komplizierter - kostenfrei hin oder her.
Bei Softwarekäufe im Ausland (Amazon in England oder USA z.B.) wird es auch spannend; viel Spass mit der Anwendung des BGB :wink:
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Simon
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Re: Daedalic, DSA und Steam - Die Pro- und Contra-Diskussio

Beitrag von Simon »

stundenglas hat geschrieben:Nun ich denke das diese Urteile Steam immer noch nicht berühren. Hier geht es in erster Linie um Filme oder Mp3s, vermute ich mal.
Ganz im Gegenteil. In der gleichen Quelle wie oben steht auch:
Die vom EuGH nun ausgelegte Richtlinie 2009/24/EG gilt übrigens ausdrücklich nur für Computerprogramme. […] Für MP3s, Hörbücher, Videos und andere Medieninhalte gilt die Entscheidung deshalb jedenfalls unmittelbar nicht.
stundenglas
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Re: Daedalic, DSA und Steam - Die Pro- und Contra-Diskussio

Beitrag von stundenglas »

Ja ich habe natürlich nicht genau gelesen.

Vermute aber weiterhin das das mieten einer Software wie es mit Steam der Fall ist eben ganz anders veranschlagt wird als mit dem einmaligem Download einer mp3 Datei. Zumal weitere Kopien durch Steam ja eben nicht zusätzlich kosten. Steam ist eher ein Dienstleistung bei dem die Zustellung der Ware eben nicht damit einher geht das der Kaufvertrag abgeschlossen ist. Daher sehe ich hier eine Sonderposition.

Dieses Gerichtsurteil von Orakel bezieht sich eher auf den Erschöpfungsgrundsatz. Welcher dem Kunden weiterhin das Recht einräumt seine gebrauchten Lizenzen zu veräußern. Vielleicht wird jetzt endlich der Account-Handel erlaubt. Aber mehr Potential hat dieses Urteil diesbezüglich nicht. Nach meiner laienhaften Einschätzung zumindest.

Natürlich würde ich mir wünschen das Steam endlich verschwindet, den Gebrauchtmarkt öffnet und nach der "Zustellung" endlich von meinem System verschwinden muss und kein Recht hat weitere Daten über und aus meinem Nutzungsverhalten zu erheben.

Die Steam-Lösung ist für mich, als könnte ich im Supermarkt nur noch mit Payback-Punkten einkaufen und mit Kreditkarte bezahlen statt mit dem anonymen Bargeld. Steam ist ganz klar eine Form der Diskriminierung. Tief eingreifende Software zum Schutz vor Kopien wie Protection-Disk allerdings auch.
Zuletzt geändert von stundenglas am 04.07.2012, 02:44, insgesamt 1-mal geändert.
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Cohen
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Re: Daedalic, DSA und Steam - Die Pro- und Contra-Diskussio

Beitrag von Cohen »

Der "Games-Anwalt" zum EuGH-Urteil: http://www.youtube.com/watch?v=IxM1aU9xiDc
Multi-Gamer: PC + PCVR, PS5 + PSVR2, Xbox Series X, Switch 2, Steam Deck OLED, Switch OLED, iPad Pro M2, WiiU, 3DS, PSVita, ..., N64, PS1, SNES, Amiga, C128, Atari
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Re: Daedalic, DSA und Steam - Die Pro- und Contra-Diskussio

Beitrag von realchris »

dann sind diese sehr wohl im Rahmen der EULA gültig.
neeee, auch nich immer.

das ist wie mit mietverträgen. selbst, wenn der mieter alle klauseln genau gelesen hat und der vertrag schon lange so läuft. du gehst zum mieterbund und die sagen dir, dass klausel x zur renovierung nicht gültig ist und somit alle klauseln zur renovierung bei auzug unwirksam sind. du brauchst also bei auszug nicht renovieren. die setzen auch vor ihre filme einen raubkopierer sind verbrecher spot oder 5 jahre haft. ist rechtlich aber totaler mumpiz.

genauso ist das mit der eula. auf den oem betriebssystemen steht auch nur bei verkauf mit pc etc. ist trotzdem hinfällig. deswegen werden sie ja bei z.b. saturn auch verkauft und kannst du sie gebraucht verkaufen.

ich bin leider nicht beim verbraucherschutz mitglied. da ist man ja versichert für solche klagen bzw. klagen die für ihre mitglieder. sollte mal wer mit steam machen.
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Re: Daedalic, DSA und Steam - Die Pro- und Contra-Diskussio

Beitrag von c1039324@rtrtr.com »

Leonaru hat geschrieben:
c1039324@rtrtr.com hat geschrieben:Zu frueh' gefreut, der Gabe ist nicht dumm. Alles was ihr von Steam kauft, ist nur gemietet, und nicht gekauft. Gesetz "does not apply" :-)
Steht das in deren EULA? EULAs haben in der Regel keine rechtliche Gültigkeit.
Ja (http://store.steampowered.com/subscriber_agreement/). Nein.
Zuletzt geändert von c1039324@rtrtr.com am 05.07.2012, 00:13, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Daedalic, DSA und Steam - Die Pro- und Contra-Diskussio

Beitrag von c1039324@rtrtr.com »

stundenglas hat geschrieben:Die Steam-Lösung ist für mich, als könnte ich im Supermarkt nur noch mit Payback-Punkten einkaufen und mit Kreditkarte bezahlen statt mit dem anonymen Bargeld. Steam ist ganz klar eine Form der Diskriminierung. Tief eingreifende Software zum Schutz vor Kopien wie Protection-Disk allerdings auch.
Ich find's sogar so, als ob ich mit meinem gekauften Zeug wieder in den Supermarkt muss, damit mir der Verkauefer zuschauen kann, wenn ich meine Lebensmittel fress'.
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Re: Daedalic, DSA und Steam - Die Pro- und Contra-Diskussio

Beitrag von BENDET »

Nicht nur wann, sondern auch wie ;-)
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Re: Daedalic, DSA und Steam - Die Pro- und Contra-Diskussio

Beitrag von Leonaru »

c1039324@rtrtr.com hat geschrieben:
Leonaru hat geschrieben:
c1039324@rtrtr.com hat geschrieben:Zu frueh' gefreut, der Gabe ist nicht dumm. Alles was ihr von Steam kauft, ist nur gemietet, und nicht gekauft. Gesetz "does not apply" :-)
Steht das in deren EULA? EULAs haben in der Regel keine rechtliche Gültigkeit.
Ja (http://store.steampowered.com/subscriber_agreement/). Nein.
Was ich meinte, ist das Zeugs, was aufpoppt, wenn ich etwas installiere, und was natürlich nicht auf der Packung stand (wenn ich ein Steamzwang-Spiel im Laden kaufen würde). Wird mir das präsentiert, bevor ich das Spiel online bei Steam kaufe? Falls nicht, hat es auch keine Gültigkeit, weil ich bei Abschluss des Kaufvertrages nichts davon wusste.
Wie wär's mit etwas Rock 'n' Roll?
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Re: Daedalic, DSA und Steam - Die Pro- und Contra-Diskussio

Beitrag von realchris »

Wenn eine Klausel in Deutschland nicht gültig ist, ist es egal, ob Du sie vorher gelesen hast. Du hast trotzdem Deine Rechte. Da kannst Du apply drücken soviel Du willst. Dein Recht bleibt bestehen.
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Re: Daedalic, DSA und Steam - Die Pro- und Contra-Diskussio

Beitrag von Kradath »

Was Chris sagen möchte ist, dass sich nicht jeder jegliche Rechte einräumen kann nur weil man es in ner EULA reinschreibt. Wenn in der Steam EULA stünde, dass man mit dem Akzeptieren dieser zum Sklave wird wäre das auch nicht rechtsgültig.
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Re: Daedalic, DSA und Steam - Die Pro- und Contra-Diskussio

Beitrag von Dreas »

realchris hat geschrieben:Wenn eine Klausel in Deutschland nicht gültig ist, ist es egal, ob Du sie vorher gelesen hast. Du hast trotzdem Deine Rechte. Da kannst Du apply drücken soviel Du willst. Dein Recht bleibt bestehen.
Steam ist das deutsche Recht schnurz. Es gilt bei Auslandsgeschäften das Recht in dem das Unternehmen seinen Sitz hat.
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Re: Daedalic, DSA und Steam - Die Pro- und Contra-Diskussio

Beitrag von stundenglas »

Leonaru hat geschrieben: Was ich meinte, ist das Zeugs, was aufpoppt, wenn ich etwas installiere, und was natürlich nicht auf der Packung stand (wenn ich ein Steamzwang-Spiel im Laden kaufen würde). Wird mir das präsentiert, bevor ich das Spiel online bei Steam kaufe? Falls nicht, hat es auch keine Gültigkeit, weil ich bei Abschluss des Kaufvertrages nichts davon wusste.
Nun bei Spielen die du in einer Retailbox kaufst ist das so, da ist die Eula erstmal egal. Aber schon bei der Installation von Steam wirst du noch bevor du diese Spiele kaufst oder den Serienkey an Steam bindest darauf hingewiesen. Somit haben sie Gültigkeit.

Was realchris schreibt ist natürlich auch richtig, aber da geht es dann nur noch um einzelne Passagen welche sich aber dann nicht zwangsläufig auf die Rechtsgültigkeit der kompletten Lizenz auswirken, andernfalls hätte der Nutzer ja auch kein Recht die Software zu nutzen. Bei Steam ist es aber egal, zuaml dieser Dienst die Befehlsgewalt über die Konten und somit auch über die Nutzung der Kunden hat. Diese sind damit erstmal am kürzeren Hebel.
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Re: Daedalic, DSA und Steam - Die Pro- und Contra-Diskussio

Beitrag von realchris »

Selbst wenn die Salvatorische Klausel drinne steht, heißt das nicht viel und wenn Du ein Spiel in Deutschland kaufst, dass mit Steam arbeitet ist der deutsche händler, wo du das gekauft hast, dafür verantwortlich.


Solange Steam keinen europäischen Gerichtsstand hat, sollte man dort nichts kaufen.
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Re: Daedalic, DSA und Steam - Die Pro- und Contra-Diskussio

Beitrag von BENDET »

Ich habe mal ein Urteil gelesen, das ich jetzt leider nicht wieder finde, nach dem es sogar völlig egal war, wann man die EULA gelesen hat.
Die Argumentation lief in etwa folgendermaßen:
- Der Kunde erwirbt ein Nutzungsrecht zu einer Software und hat damit gewisse Rechte
- Der Kunde stimmt "gezwungener maßen" irgendeiner vom Verwertungberechtigten Auflage zu
- vorab wissentlich oder nicht
- alle Vereinbarung sind hinfällig und der Kunde kann die Software so verwenden, wie ihm das Recht Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken einräumt

Die Begründung war damals, dass der Anwender mit dem Kauf einer Software ein Nutzungsrecht erwirbt, das auch rechtlich geregelt ist. Jede weitere Einschränkung vorab oder nachträglich ist eine Beeinträchtigung seiner Rechte ohne dass er dafür einen Mehrwert erhält. Damit seien die Einschränkungen seiner Rechte unverhältnismäßig und damit hinfällig.

So zumindest soweit ich mich erinnere. Ich denke an manchen Stellen hab ich sicher das eine oder andere durcheinander geworfen, also legt mich nicht drauf fest. Ich hoffe ich finde das Urteil wieder, dann kann ich die (richtige) Begründung hier mal einstellen.
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