Hallo zusammen.
Mich würde mal die momentane Rechtslage zum Thema YT aufnehmen interessieren. Ist das für den Eigengebrauch gestattet oder nicht? Wenn ja, was gibt es an einfachen Programmen, die das bewerkstelligen?
LG Werner
YT aufzeichnen, legal oder illegal?
- Werner1612
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YT aufzeichnen, legal oder illegal?
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Es hat sich nichts verändert, nur die Währungszeichen.
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Marschflugmallow
- Frischling

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Re: YT aufzeichnen, legal oder illegal?
Absolut unbedenklich, YouTube Videos kann man z.B. mit jDownloader runterladen.
- Uncoolman
- Zombiepirat

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Re: YT aufzeichnen, legal oder illegal?
So simpel ist es nicht.
Es gibt zwei wichtige Unterschiede. Das Herunterladen als solches und die Nutzungsbedingungen von Youtube. Deshalb habe ich ChatGPT gefagt:
Man kann deshalb davon ausgehen, dass Youtube grundsätzlich das Herunterladen verbietet bzw. dass das die Standardeinstellung ist. Das entspräche auch der Firmenstrategie der Plattform; die wollen, dass man draufgeht, um die Werbung zu sehen. Ich finde jedenfalls keine Hinweise oder Buttons bei Filmen, dass das Herunterladen in diesem Falle erlaubt sei. Dass man es trotzdem tut, hat ja nichts mit der Legalität zu tun... Im Zweifelsfall muss man auch davon ausgehen, dass alle Zugriffs-URLs gespeichert sind (und zwar unbegrenzt - wer glaubt ernsthaft an eine Löschung..???).
Es gibt zwei wichtige Unterschiede. Das Herunterladen als solches und die Nutzungsbedingungen von Youtube. Deshalb habe ich ChatGPT gefagt:
Deshalb verbieten fast alle Browser nun das Herunterladen von YT-Filmen mit browsereigenen Werkzeugen und man muss inzwischen immer auf einen externen Downloader zurückgreifen. Vor ein, zwei Jahren war das Herunterladen, wenn auch in geringer Auflösung, noch in Browsern möglich. Es gibt einige wenige Addons, die das noch gestatten, sind aber inzwischen mit einer Abo- oder Bezahlschranke versehen.Wenn du Deutschland meinst: Es kommt darauf an, welches Video und wie du es herunterlädst.
Grundsätzlich: Privatkopie kann erlaubt sein
Das deutsche Urheberrecht erlaubt nach § 53 UrhG grundsätzlich einzelne Kopien für den privaten, nicht-kommerziellen Gebrauch. Das gilt auch für digitale Kopien. Entscheidend ist aber, dass die Vorlage nicht offensichtlich rechtswidrig hergestellt oder öffentlich zugänglich gemacht wurde.
Bei einem normalen, legal auf YouTube hochgeladenen Video bedeutet das daher vereinfacht:
Das reine Herunterladen einer einzelnen Kopie für den eigenen privaten Gebrauch kann urheberrechtlich zulässig sein.
Aber: YouTubes Nutzungsbedingungen sind ein zusätzliches Problem
Die YouTube-Nutzungsbedingungen sehen vor, dass Inhalte grundsätzlich nicht heruntergeladen oder anderweitig vervielfältigt werden dürfen, außer YouTube erlaubt dies ausdrücklich, der Rechteinhaber stimmt zu oder das geltende Recht erlaubt es.
Das heißt: „Privatkopie ist urheberrechtlich erlaubt“ und „YouTube erlaubt den Download vertraglich“ sind zwei unterschiedliche Fragen.
Besonders wichtig: offensichtlich illegale Uploads
Wenn jemand beispielsweise einen Kinofilm, ein Pay-TV-Programm oder ein offensichtlich unerlaubt hochgeladenes Musikvideo auf YouTube stellt, greift die Privatkopieschranke nicht, wenn die Rechtswidrigkeit der Vorlage offensichtlich ist. § 53 UrhG schließt solche Vorlagen ausdrücklich aus.
Und was ist mit Download-Programmen?
Das Herunterladen über einen externen Downloader ist nicht automatisch deshalb illegal. Allerdings kann es problematisch werden, wenn dabei wirksame technische Schutzmaßnahmen umgangen werden. Das Urheberrechtsgesetz enthält dafür eigene Regelungen.
Kurz gesagt:
Legal hochgeladenes YouTube-Video + einzelne Kopie + ausschließlich eigener Privatgebrauch → urheberrechtlich grundsätzlich möglich.
Offensichtlich illegal hochgeladenes Video → Privatkopie greift nicht.
YouTubes Nutzungsbedingungen können einen Download außerhalb ausdrücklich vorgesehener Funktionen vertraglich untersagen.
Weitergabe, Veröffentlichung oder erneutes Hochladen ist eine ganz andere Frage und kann eine Urheberrechtsverletzung darstellen.
Wenn du möchtest, kann ich auch genauer erklären, ob ein YouTube-Downloader wie yt-dlp in Deutschland für private Downloads legal benutzt werden darf – das ist etwas komplizierter als die reine Frage nach der Privatkopie.
Man kann deshalb davon ausgehen, dass Youtube grundsätzlich das Herunterladen verbietet bzw. dass das die Standardeinstellung ist. Das entspräche auch der Firmenstrategie der Plattform; die wollen, dass man draufgeht, um die Werbung zu sehen. Ich finde jedenfalls keine Hinweise oder Buttons bei Filmen, dass das Herunterladen in diesem Falle erlaubt sei. Dass man es trotzdem tut, hat ja nichts mit der Legalität zu tun... Im Zweifelsfall muss man auch davon ausgehen, dass alle Zugriffs-URLs gespeichert sind (und zwar unbegrenzt - wer glaubt ernsthaft an eine Löschung..???).
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Léon: "Bei mir ist es umgekehrt. Ich bin alt genug, doch ich muss noch erwachsen werden."
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Marschflugmallow
- Frischling

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Re: YT aufzeichnen, legal oder illegal?
Vorweg: KI für rechtliche Fragen zu nutzen ist schon ziemlich bedenklich.[...] Wenn du möchtest, kann ich auch genauer erklären, ob ein YouTube-Downloader wie yt-dlp in Deutschland für private Downloads legal benutzt werden darf – das ist etwas komplizierter als die reine Frage nach der Privatkopie.
Es IST so simpel. Wirklich. YouTube Videos kannst du privat runterladen wie du willst. Dass bei offensichtlich illegal hochgeladenen Videos die Privatkopie nicht greift sollte der gesunde Menschenverstand gebieten. Beschweren würde sich im Falle von YouTube dennoch keiner. Ganz sicher nicht. Gegen die YouTubes Nutzungsbedingungen zu verstoßen heißt übrigens nicht, etwas illegales zu tun.So simpel ist es nicht.
Quatsch. Browser "verbieten" das nicht, YouTube wehrt sich nur vehement dagegen. Es gibt Erweiterungen und Userscripts, die einen Download einfach machen. Nur bei Chrome wird es schwerer. Ist ein Google Produkt.Deshalb verbieten fast alle Browser nun das Herunterladen von YT-Filmen mit browsereigenen Werkzeugen und man muss inzwischen immer auf einen externen Downloader zurückgreifen.
Eben Jenes und nichts Anderes.die wollen, dass man draufgeht, um die Werbung zu sehen.
- Cohen
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Re: YT aufzeichnen, legal oder illegal?
Uncoolman hat geschrieben: ↑26.08.2026, 20:54 Man kann deshalb davon ausgehen, dass Youtube grundsätzlich das Herunterladen verbietet bzw. dass das die Standardeinstellung ist. Das entspräche auch der Firmenstrategie der Plattform; die wollen, dass man draufgeht, um die Werbung zu sehen. Ich finde jedenfalls keine Hinweise oder Buttons bei Filmen, dass das Herunterladen in diesem Falle erlaubt sei.
Auch wenn ich nur äußerst selten Youtube-Videos herunterlade (für den meisten dortigen Content ist mir der Speicherplatz zu schade.)
Was Soll Youtube denn machen, wenn sie mitbekommen dass bestimmte Nutzer ein paar Videos herunterladen?
Den Gratis-Account sperren? Dann legt man sich eben einen neuen Gratis-Account an.
Im zweiten Schritt könnten sie die IP sperren, aber das würden sie sich dreimal überlegen. Denn die meisten IP-Adressen sind heutzutage nur temporär oder sogar geteilt. Damit würden sie evtl. noch weitere Nutzer blocken, die im selben Netzwerk oder beim selben Provider sind.
Im dritten Schritt käme eine Abmahnung in Betracht... es sind aber keinerlei Fälle bekannt, bei denen Youtube den reinen Download von Videos abgemahnt wurde; nur Abmahnungen beim erneuten Hochladen dieser heruntergeladenen Videos:
https://www.abmahnung.org/streaming/youtube/
"Um es gleich klarzustellen: Das Ansehen von YouTube-Streams ist in jedem Fall legal. Eine Abmahnung für Streaming auf YouTube gibt es nicht. Auch zieht ein YouTube-Download aktuell keine Abmahnung oder ähnliches nach sich, selbst wenn es sich bei einem Video oder der genutzten Musik um geschütztes Material handelt.
Die Abmahnung wegen YouTube betrifft explizit die Uploader, also die Nutzer, die gegen das Urheberrecht verstoßen und geschütztes Material hochladen."
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- Uncoolman
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Re: YT aufzeichnen, legal oder illegal?
Auch Opera und Firefox-Addons haben nun den Hinweis, dass es nicht mehr erlaubt sei, YT-Filme herunterzuladen. Mag sein, dass ein exotischer Browser und bestimmte Werkzeuge das noch erlauben. Ohne JDownloader komme ich aber bei diesen drei Browsern nicht mehr an die Filme.
Ignorieren der Nutzungsbedingungen ist im strengen Sinne durchaus illegal, weil man einen Vertrag mit YT eingeht, den man bricht. Wir verstehen illegal immer nur eng gefasst als illegale Inhalte, z.B. strafbare. Wenn jemand aber bei YT einen Film hochlädt, so gibt er quasi seine Rechte damit an YT ab. Die dürfen damit fast alles machen, was sie wollen. Und damit hat YT auch seine Hand über den Nutzungsbedingungen.
Ignorieren der Nutzungsbedingungen ist im strengen Sinne durchaus illegal, weil man einen Vertrag mit YT eingeht, den man bricht. Wir verstehen illegal immer nur eng gefasst als illegale Inhalte, z.B. strafbare. Wenn jemand aber bei YT einen Film hochlädt, so gibt er quasi seine Rechte damit an YT ab. Die dürfen damit fast alles machen, was sie wollen. Und damit hat YT auch seine Hand über den Nutzungsbedingungen.
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Léon: "Bei mir ist es umgekehrt. Ich bin alt genug, doch ich muss noch erwachsen werden."
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