Dieses Konstrukt habe ich als Kompromiss vorgeschlagen, da ich dich so verstanden habe, dass Erben (egal in welcher Höhe sie erben) nicht durch ihr Erbe in eine Problemsituation, wie z.B. den Zwang, die Firma der Eltern verkaufen zu müssen (auch wenn sie dadurch am Ende bis ans Lebensende ausgesorgt hätten), gebracht werden sollten.Hans hat geschrieben: ↑27.09.2025, 18:03Klingt ziemlich kompliziert (aber kein Problem, schaffen wir einfach die nächste 500-Mitarbeiter-Behörde dafür). Ich denke, dass das alles so schwierig "fair" regelbar ist, ist ein Grund für fehlende ausreichend gute Regeln. Ich denke die Grundidee, Erbschaftssteuer plus nicht ausnutzbare Regeln (so dass man z.B. ohne Probleme das Haus der Eltern erben kann, selbst wenn dieses etwas mehr wert ist; ich bin der Meinung, niemand sollte zum Verkauf von so "persönlichem" Erbe gezwungen werden) zu haben, ist nicht schlecht. Da komplexe Konstrukte dranzubauen ("Erbe verstaatlichen"), halte ich nicht für sinnvoll.Simon hat geschrieben: ↑26.09.2025, 21:08Ich glaube, dass genau dies solche Fälle sind, wo Erben kaum Steuern zahlen. Allerdings wohl durch Lücken oder legale Tricks, durch die das Vermögen, das zur Zahlung der Erbschaftssteuer zur Verfügung stehen würde, künstlich verringert wird, um am Ende die Steuer zu umgehen.
Aber was spricht denn dagegen, ein Modell einzuführen, das einen Teil des Erbe "verstaatlicht" oder mit einem zinsfreien/-günstigen Darlehen der KfW o.Ä. belegt? Wenn das Erbe veräußert wird muss der Kredit getilgt werden oder eben mit den möglichen Einnahmen abbezahlt.
Für mich geht es hier primär um die wirklich großen Erben. Die 500 Mitarbeiter wären aus meiner Sicht überhaupt kein Problem, wenn umgerechnet jeder potentiell jährlich 7.000.000 Euro für den Staat einnehmen kann. Dafür könnte man auch jene nehmen, die heute die Verschonungsbedarfsprüfung verwalten.
Kompliziert finde ich es auch nicht: Einfach das Vermögen ohne Ausnahme normal versteuern. Um einen Verkaufszwang zu vermeiden einen Kredit mit Tilgungsplan erstellen und meinetwegen alle zwei Jahre das Recht einräumen, die Tilgungsrate prüfen zu lassen. Fertig. Dass ich den Staat hier mit reingehangen habe hat einen Grund: Bei solch hohen Vermögen könnte es schwierig werden, auf dem öffentlichen Kapitalmarkt unkompliziert günstige Kreditgeber zu finden.
Bei der Verschonungsbedarfsprüfung, die ich als Beispiel für eine (aus meiner Sicht) unfaire Ausnahme angebracht habe, handelt es sich um etwas, das ab einem Vermögen von 90 Millionen greift. Wenn ich die Website einer Kanzlei, die sich auf Unternehmenssteuerrecht spezialisiert hat (nach Verschonungsbedarfsprüfung suchen gibt schnelle Ergebnisse), richtig deute, hat durch diese Regelung z.B. Friede Springer an Mathias Döpfner Aktien im Wert von EUR 1 Mrd. steuerfrei schenken können. Etwas anderes, das dort angepriesen wird: "In diesem Video erklären wir, wie Sie per Kettenschenkung knapp EUR 10.000.000 steuerfrei übertragen können.". Das wäre also das nächste Konzept, das man sich mal anschauen könnte.
Ich glaube, dass es ab einem gewissen Vermögen ausreichend "unpersönliche" Werte gibt, die veräußert werden könnten. Aber vielleicht sind wir da ja im Kern auch der gleichen Meinung.