Verkehrsrecht: Saisonkennzeichen weicht von Zulassung ab

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BENDET
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Verkehrsrecht: Saisonkennzeichen weicht von Zulassung ab

Beitrag von BENDET »

Hallo,

hier mal eine Frage an die geneigten Hobby-Verkehrsrechtler in Deutschland, die durchaus nicht einer gewissen Kuriosität entbehrt.

Nehmen wir einmal folgendes praktische Beispiel.
Ein Fahrzeughalter hat ein Fahrzeug auf die Saison März bis Oktober zugelassen und auch entsprechenden Versicherungsschutz, nun aber ein Kennzeichen erworben, welches die Saison April bis Oktober ausweist, also innerhalb des Zeitraums liegt, für welchen das Fahrzeug zugelassen ist und auch Versicherungsschutz genießt. Leider ist der Zulassungsstelle dieses kleine Detail entgangen.

Nun stellt sich für den Fahrzeughalter, der gerne Fahrzeugführer wäre, die Frage, ob das zu Verkehrsrechtlichen Problemen führen kann, da das amtliche KFZ-Kennzeichen ja nicht zu den Fahrzeugpapieren passt, auch wenn das Kennzeichen zu seinen Ungunsten ausgestellt ist.
Was meinst Du?

Mir geht es bei der Klärung dieser Frage auch nicht um Bauchgefühl oder gesunden Menschenverstand, sondern um rechtliche Aspekte, also die Frage, ob da einem juristisch ein Strick draus gedreht werden kann, wie "Fahren ohne Zulassung", "Kennzeichenmissbrauch", "Urkundenfälschung" oder ähnliches.

Ich bin gespannt, was ihr so meint.
In den Untiefen des Netzes habe ich dazu leider nicht wirklich etwas Aufschlussreiches gefunden (höchstens etwas zum umgekehrten Fall).
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Re: Verkehrsrecht: Saisonkennzeichen weicht von Zulassung ab

Beitrag von AT-AK-Rätsler »

Ich kann dir nur dieses Forum emfehlen.

http://www.recht.de/phpbb/viewforum.php ... 38658078fe

Dort wird einem bei der Schilderung eines rein hypothetischen Falles schnell und kompetent geholfen.
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BENDET
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Re: Verkehrsrecht: Saisonkennzeichen weicht von Zulassung ab

Beitrag von BENDET »

Dankeschön, mal sehen.
So rein hypothetisch ist der Fall allerdings nicht ;-)
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Ray (Resonance) hat geschrieben: I try to avoid nurses of the non-"naughty" variety.
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AT-AK-Rätsler
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Re: Verkehrsrecht: Saisonkennzeichen weicht von Zulassung ab

Beitrag von AT-AK-Rätsler »

Habe ich mir fast gedacht ;) und ich wette 99% der dort hypothetisch behandelten Fragen sind es auch nicht. Sie müssen aber so formuliert sein.

Ich würde es so machen:
Willi Wonka möchte mit dem Auto zu seiner Schokoladenfabrik. Da die wegen der Sommerhitze nur in den Wintermonaten produziert hat er sich Saisonkennzeichen organisiert ...
^^
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Re: Verkehrsrecht: Saisonkennzeichen weicht von Zulassung ab

Beitrag von Hans »

Um auf der sicheren Seite zu sein, würde ich die paar Euro investieren und ein korrekt datiertes Nummernschild erwerben.
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Re: Verkehrsrecht: Saisonkennzeichen weicht von Zulassung ab

Beitrag von MarTenG »

Schade, dass in dem anderen Forum niemand geantwortet hatte. Irgendwie würde mich da eine Bewertung auf rechtlicher Basis doch interessieren.
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Re: Verkehrsrecht: Saisonkennzeichen weicht von Zulassung ab

Beitrag von neon »

Der Halter ist grundsätzlich dafür verantwortlich, dass sein Fahrzeug korrekt bezeichnet ist. Er beauftragt den Schilderdienst, das Kennzeichen zu erstellen. Wenn die ein falschen Kennzeichen (z.B. einen Zahlendreher) drucken, kann man das reklamieren. Sicher ist es auch Aufgabe der Zulassungsstelle, das zu prüfen bevor sie die Plaketten draufkleben, aber Behördenfehler passieren nun mal, da sitzen auch nur Menschen.

Gültig (also rechtlich bindend) ist aber, was die Zulassungsstelle in ihren Daten hat und was von dort an das Finanzamt und an die Versicherung gemeldet wurde. Wenn für den kompletten Zeitraum Steuer und Versicherung gezahlt, ist man rechtlich schonmal auf einer sehr sicheren Seite. Das falsche Kennzeichen ist quasi nur ein Formfehler. Deshalb fragt z.B. die Polizei im Zweifelsfall bei solchen Unstimmigkeiten über Funk die tatsächlichen Meldedaten ab. Allerdings ist der Halter verpflichtet, den Fehler zu korrigieren bzw. korrigieren zu lassen, sobald er Kenntnis davon erhält.

Da der Fehler aber vom Hersteller der Schilder gemacht wurde und das auch zweifelsfrei nachgewiesen kann, sollte der Schilderdienst da in der Regel recht kulant sein und neue Schilder kostenfrei ausstellen (Nachbesserung). Da die Behörde den Fehler nicht bemerkt hat, stellen sie evtl. auch kostenfrei neue Plaketten aus. Wenn nicht, kosten die aber auch nicht viel (ich glaube 1 Euro pro Plakette, zumindest hier). Deshalb bin ich da grundsätzlich der gleichen Meinung wie Hans, einfach korrigieren lassen, evtl. kostet es nicht mal was. Die Zeit, die man auf der Zulassungsstelle verbringt dürfte auf jeden Fall kürzer sein, als die Zeit, die man mit falschen Schildern in einer Verkehrskontrolle verbringt.
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BENDET
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Re: Verkehrsrecht: Saisonkennzeichen weicht von Zulassung ab

Beitrag von BENDET »

Hans hat geschrieben:Um auf der sicheren Seite zu sein, würde ich die paar Euro investieren und ein korrekt datiertes Nummernschild erwerben.
Das steht ausser Frage, es ging eigentlich nur darum, ob es zu rechtlichen Problemen kommen könnte, wenn das Fahrzeug trotzdem bewegt wurde. Wie man ersehen kann, wurde die Frage ja vor einem (langen) Wochenende gestellt. Eine Korrektur vorher war also leider nicht mehr möglich. Hat sich aber längst erledigt.

Der Fahrzeughalter hatte nie das Interesse wissentlich dauerhaft mit einem falsch ausgestellten Nummernschild herumzufahren.

Theoretisch finde ich die Frage trotzdem sehr interessant, da ich in der STVO, der STVZO und nochmal irgendwo eben nichts dazu gefunden habe, wie zu verfahren ist, wenn die Dokumente von einander abweichen. Ich glaube der Gesetzgeber ist wirklich davon ausgegangen, dass immer alles richtig ist.
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