Hans hat geschrieben:realchris hat geschrieben:Ist auch nicht ganz richtig. Gehen wir mal davon aus, dass Du ein 3 GB Spiel gekauft hast und es jetzt runterladen willst. Der Download dauert und dauert und Du verlierst die Lust daran. Dann kannst Du natürlich diesen abbrechen und widerrufen. Der "Entsiegelvorgang" ist erst vollzogen, wenn sie da ist. Dann allerdings hast Du nur noch die Gewährleistung

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Bei welchem Anbieter wird das denn so gehandhabt?
Das ist doch Wurst. Ich bin gut versichert und zusätzlich beim Verbraucherschutz. Ich berufe mich einfach auf den Gesetzestext und schaue, ob sie es drauf ankommen lassen oder individuell lieber nachgeben.
Was die in ihre AGBs schreiben ist nicht immer gültig, besonders so kleine Online-Shops machen da viele Fehler. Es ist ein Irrglaube, dass Software generell von der Rückgabe ausgeschlossen ist.
In folgenden Fällen wäre das so:
Du bestellst Software und bekommst per Mail einen Link mit Registriercode
Oder Du bekommst einen Registriercode
Oder Du lädst die Software runter. (Das muss aber eine sein, die ohne Registrierung installiertund verwendet werden kann)
Du hast die Software installiert.
Die Software ist gekauft und Du machst die Versiegelung auf.
In diesen Fällen darfst Du doch:
Die Software ist online gekauft, Du bekommst aber unversiegelöte Ware zugesendet. Diese kannst du als Mangel zurück senden. Hab ich schonmal gemacht, weil mir unversiegelte WAre zugesendet wurde.
Du lässt die Software versiegelt.
Die Software ist geladen, der Registrierungscode fehlt aber noch. Der Lizenzschlüssel muss hier notwendige Bedingung für die Nutzung des Programms sein. Hier könntest Du teilweise vom Kauf zurück treten. Wenn es z.B. ohne Code eine Demoversion ist, müsstest Du den Preis für die Demoversion bezahlen und das andere zurück verlangen.
Die Software lädt gerade, es gibt oder Du hast noch keinen Registrierschlüssel und Du brichst den Ladevorgang ab. Du hast keine aktive Entsiegelung vollzogen, da das Produkt nicht entsiegelt oder geladen wurde. Rücktritt erlaubt.
Wenn ein Anbieter in seine AGBs Klauseln setzt, die den Widerruf über die gesetzlichen Vorgaben hinaus einschränken, wäre ich froh, über die lebenslange Widerufsfrist.
Wofür gibt es Wettbewerbsrecht?