Day of the Tentacle ist wohl jetzt Freeware
- axelkothe
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Re: Day of the Tentacle ist wohl jetzt Freeware
Was hat die Definition von Abandonware mit irgendwelchen Gesetzen/Rechtsbegriffen zu tun? Nichts! Abandonware ist einfach ein Begriff, der eben jene Software beschreibt, deren Rechteinhaber sich nicht mehr drum kümmert. So wurde der Begriff definiert. Diese Definition sagt an sich noch GAR NICHTS über die Legalität von Kopien dieser Abandonware aus.
Rechtlich ist das Kopieren von Abandonware-Spielen nichts anderes als das anfertigen einer Raubkopie und wird deshalb von uns hier im Forum auch als solches interpretiert und deshalb nicht akzeptiert.
Moralisch ist es allerdings IMO ein ganz andere Sache. Ich persönlich finde die ganzen Abandonware/Emu/Roms-Seiten super. Warum? Weil es eben tatsächlich so ist, dass 95% aller alten Spiele komplett in der Versenkung verschwinden und nie wieder neu käuflich zu erwerben sind. Was bedeutet dass diese Spiele letztendlich irgendwann ganz von der Bildfläche verschwinden und nur noch in privaten Sammlungen verstauben würden. Emus mit den dazugehörigen Roms sorgen dafür, dass die Geschichte der Computer-und Videospiele nicht zum großen Teil für immer und ewig verloren geht. Auf jedes Pac-Man was man auf wirklich jeder neuen Plattform in irgendeiner Form neu erwerben und spielen kann kommen 100 kleine unbekannte Spiele welche nie wieder neu aufgelegt werden. Und für genau diese Spiele braucht es Abandonware.
Ganz klar muss aber sein: Sobald das entsprechende Spiel KEINE Abandonware mehr ist (dh es gibt einer Neuauflage oder Download bei gog oder ähnliches), oder solange es das Spiel noch regulär zu kaufen gibt, sollte man das auch tun und Geld dafür bezahlen.
(Aus ähnlichen Gründen freue ich mich übrigens auch durchaus über No-CD-Cracks u.ä. älterer Spiele, das hat mir schon mehr als einmal geholfen mein Originalspiel (!) zum laufen zu bekommen...)
Rechtlich ist das Kopieren von Abandonware-Spielen nichts anderes als das anfertigen einer Raubkopie und wird deshalb von uns hier im Forum auch als solches interpretiert und deshalb nicht akzeptiert.
Moralisch ist es allerdings IMO ein ganz andere Sache. Ich persönlich finde die ganzen Abandonware/Emu/Roms-Seiten super. Warum? Weil es eben tatsächlich so ist, dass 95% aller alten Spiele komplett in der Versenkung verschwinden und nie wieder neu käuflich zu erwerben sind. Was bedeutet dass diese Spiele letztendlich irgendwann ganz von der Bildfläche verschwinden und nur noch in privaten Sammlungen verstauben würden. Emus mit den dazugehörigen Roms sorgen dafür, dass die Geschichte der Computer-und Videospiele nicht zum großen Teil für immer und ewig verloren geht. Auf jedes Pac-Man was man auf wirklich jeder neuen Plattform in irgendeiner Form neu erwerben und spielen kann kommen 100 kleine unbekannte Spiele welche nie wieder neu aufgelegt werden. Und für genau diese Spiele braucht es Abandonware.
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- Leonaru
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Re: Day of the Tentacle ist wohl jetzt Freeware
Von wem definiert? Und was hat die Definition für einen Effekt? Ich kann auch gerne alles, was in den letzten Jahren herausgekommen ist, als "Abandonware" definieren und mit auf einschlägigen Torrentseiten herunterladen. Ich kann es aber auch seien lassen und gleich zugeben, dass ich dann ein Softwarepirat bin, ohne mir noch etwas vorzulügen.axelkothe hat geschrieben:Was hat die Definition von Abandonware mit irgendwelchen Gesetzen/Rechtsbegriffen zu tun? Nichts! Abandonware ist einfach ein Begriff, der eben jene Software beschreibt, deren Rechteinhaber sich nicht mehr drum kümmert. So wurde der Begriff definiert.
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Re: Day of the Tentacle ist wohl jetzt Freeware
Leonaru hat geschrieben: Von wem definiert? Und was hat die Definition für einen Effekt? Ich kann auch gerne alles, was in den letzten Jahren herausgekommen ist, als "Abandonware" definieren und mit auf einschlägigen Torrentseiten herunterladen. Ich kann es aber auch seien lassen und gleich zugeben, dass ich dann ein Softwarepirat bin, ohne mir noch etwas vorzulügen.
Wikipedia hat geschrieben:Als Abandonware (engl. abandon „aufgeben“, „verlassen“) bezeichnet man Software, an welcher der Hersteller kein Geld mehr verdient und für die er keine technische Unterstützung mehr anbietet. Es besteht somit für den Konsumenten keine Möglichkeit mehr, die Software legal (abgesehen vom Gebrauchtmarkt) zu erwerben, Ersatz für seine rechtmäßig erworbenen, beschädigten Datenträger zu erhalten oder Serviceleistungen des Herstellers in Anspruch zu nehmen.
- Leonaru
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Re: Day of the Tentacle ist wohl jetzt Freeware
Ich zitiere mal aus der einzigen Quelle, die dieser Artikel hat:

Oder, um es kürzer auszudrücken:Aus juristischer Perspektive ist dieses Treiben nichts anderes als Softwarepiraterie. "Es gibt keinen Unterschied zwischen Abandonware und Piraterie", sagt Diana Piquette, die Antipiraterie-Verantwortliche bei Microsoft in den Vereinigten Staaten. Dem Uhrheberrecht nach bleibt das geistiges Eigentum wie Bücher, Musik oder Computercode 75 Jahre lang im Besitz des Herstellers. International sind die Gesetze unterschiedlich, doch vor einer Frist von 50 Jahren geht nirgends geistiges Eigentum in den öffentlichen Besitz oder die "public domain" über.

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- axelkothe
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Re: Day of the Tentacle ist wohl jetzt Freeware
Und du solltest mal versuchen zu verstehen, was wir schreiben statt immer nur "dagegen!" und "Piraterie!" zu schreien. Niemand sagt, dass Abandonware keine Raubkopien sind. Im Gegenteil, hab ich sogar selbst geschrieben.
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Re: Day of the Tentacle ist wohl jetzt Freeware
Kanedat hat eine Definition angeboten und auf Wikipedia verwiesen, ich habe geschrieben (wollte ich zumindest so ausdrücken), dass das in meine Augen unzureichend ist. Der als Quelle angebotene Zeitungsartikel deckt auch nicht die Informationen im Artikel ab.axelkothe hat geschrieben:Und du solltest mal versuchen zu verstehen, was wir schreiben statt immer nur "dagegen!" und "Piraterie!" zu schreien. Niemand sagt, dass Abandonware keine Raubkopien sind. Im Gegenteil, hab ich sogar selbst geschrieben.
Rechtlich ist das Kopieren von Abandonware-Spielen nichts anderes als das anfertigen einer Raubkopie und wird deshalb von uns hier im Forum auch als solches interpretiert und deshalb nicht akzeptiert.
Das hast du weiter oben geschrieben. Klingt für mich (zweites Zitat) weiterhin nach einer Rechtfertigung. Man braucht "Abandonware" nicht, sondern kann sie auch als das bezeichnen, was sie ist: Raubkopien. Das wollte ich herüberbringen.Ganz klar muss aber sein: Sobald das entsprechende Spiel KEINE Abandonware mehr ist (dh es gibt einer Neuauflage oder Download bei gog oder ähnliches), oder solange es das Spiel noch regulär zu kaufen gibt, sollte man das auch tun und Geld dafür bezahlen.
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Re: Day of the Tentacle ist wohl jetzt Freeware
Es nervt, dass du darauf rumreitest, wer Abandonware definiert hat. Das war vermutlich derjenige, der den Begriff zum ersten Mal verwendet hat. Das ist aber vollkommen egal, letztendlich geht es darum, was 99% der Menschen, die von Abandonware sprechen, darunter verstehen. Und das ist genau das, was im verlinkten Wikipedia-Artikel steht. Dazu braucht es keine externen Quellen, es ist einfach so. Die ganze Diskussion ist Sinnlos, wenn wir uns nicht mal auf eine Definition des Begriffs einigen können.
Und nein, du kannst nicht einfach irgendwelche aktuellen Spiele zu Abandonware küren, weil das der gängigen Definition (s.o.) widerspricht.
Und ja, ich finde Abandonware-Seiten gut. Da stehe ich dazu. Nicht, weil ich Geld sparen will und nicht, weil ich dem Rechteinhaber das Geld nicht gönne. Sondern aus oben genannten Gründen.
Und nein, du kannst nicht einfach irgendwelche aktuellen Spiele zu Abandonware küren, weil das der gängigen Definition (s.o.) widerspricht.
Und ja, ich finde Abandonware-Seiten gut. Da stehe ich dazu. Nicht, weil ich Geld sparen will und nicht, weil ich dem Rechteinhaber das Geld nicht gönne. Sondern aus oben genannten Gründen.
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Re: Day of the Tentacle ist wohl jetzt Freeware
Es gibt eine sprachliche Herleitung, die Umrahmung aller relevanten Aspekte und eine rechtliche verbindliche Definition ist schlichtweg überflüssig, da keinerlei Anspruch auf einen gültigen Rechtsbegriff erhoben wird.Leonaru hat geschrieben:Kanedat hat eine Definition angeboten und auf Wikipedia verwiesen, ich habe geschrieben (wollte ich zumindest so ausdrücken), dass das in meine Augen unzureichend ist. Der als Quelle angebotene Zeitungsartikel deckt auch nicht die Informationen im Artikel ab.[..]
Die Definition ist eindeutig, denn "Abandonware" beschreibt lediglich einen Ist-Zustand das wurde auch schon angesprochen:
Es aber auch Leute geben, die das als Legitimierung für Raubkopien betrachten und wiederum andere Leute, die ausschließlich die eben erwähnte Legitimierung "Abandonware" verbinden (wollen). An der Stelle sag ich mal "Hallo ihr komischen Leute da draußen!" und "Hallo Leonaru!".axelkothe hat geschrieben:Was hat die Definition von Abandonware mit irgendwelchen Gesetzen/Rechtsbegriffen zu tun? Nichts! Abandonware ist einfach ein Begriff, der eben jene Software beschreibt, deren Rechteinhaber sich nicht mehr drum kümmert. So wurde der Begriff definiert. Diese Definition sagt an sich noch GAR NICHTS über die Legalität von Kopien dieser Abandonware aus.
- JohnLemon
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Re: Day of the Tentacle ist wohl jetzt Freeware
Es nervt (mich) vor allem, wenn Leute glauben, einen Abkürzung in den Himmel gefunden zu haben.
(91% Scherz, 32% Ernst)
Rechtlich sieht nach meinem Laienverstand alles nach dem Kläger/Richter-Spielchen aus - und moralisch scheint es umfänglich in das selbstverantwortete Wertesystem jedes einzelnen delegiert zu sein. Der treue Monogame auf der Reeperbahn.
Hier werden meines Erachtens "rechtlich" und "moralisch" als zwei (leider?) unabhängige Bewertungskategorien gedacht, die sich gegenseitig den Anspruch auf objektive Richtigkeit und Realitätsbezug absprechen. Ich hingegen kann mittlerweile mit Paradoxien oder auch Schizophrenien als gesellschaftlichem Grundzustand ganz gut leben..
(91% Scherz, 32% Ernst)

Rechtlich sieht nach meinem Laienverstand alles nach dem Kläger/Richter-Spielchen aus - und moralisch scheint es umfänglich in das selbstverantwortete Wertesystem jedes einzelnen delegiert zu sein. Der treue Monogame auf der Reeperbahn.
Hier werden meines Erachtens "rechtlich" und "moralisch" als zwei (leider?) unabhängige Bewertungskategorien gedacht, die sich gegenseitig den Anspruch auf objektive Richtigkeit und Realitätsbezug absprechen. Ich hingegen kann mittlerweile mit Paradoxien oder auch Schizophrenien als gesellschaftlichem Grundzustand ganz gut leben..

Nur weil etwas Fakt ist, muss es ja nicht stimmen. (Christoph Sieber)
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Re: Day of the Tentacle ist wohl jetzt Freeware
im grunde ist es doch wurst. chip hat das spiel veröffentlicht. in der regel geht man davon aus, dass chip seriös ist. und es wird im artikel als nun erlaubtes downloadgame angepriesen.
insofern kannst du dich nach deutschem recht darauf berufen. letztlich muss chip dafür haften. und sie müssen dir nachweisen, dass du mehr wusstest als chip. und das können sie nicht.
es muss also jeder selbst entscheiden. die moral gibt es übrigens nicht. alles nur kulturell bedingt.
die frage ist eher, ob sich für euch ohne talkieversion der download überhaupt lohnt. ich gebe lieber 20 euro für ne ebayaktion aus und habe alles als meine zeit mit der diskettenversion zu verschwenden.
insofern kannst du dich nach deutschem recht darauf berufen. letztlich muss chip dafür haften. und sie müssen dir nachweisen, dass du mehr wusstest als chip. und das können sie nicht.
es muss also jeder selbst entscheiden. die moral gibt es übrigens nicht. alles nur kulturell bedingt.
die frage ist eher, ob sich für euch ohne talkieversion der download überhaupt lohnt. ich gebe lieber 20 euro für ne ebayaktion aus und habe alles als meine zeit mit der diskettenversion zu verschwenden.
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Re: Day of the Tentacle ist wohl jetzt Freeware
dumm nur, das juristisch gesehen das unerlaubte kopieren mit piraterie überhaupt nichts zu tun hat. da disqualifiziert sich die gute dame gleich mal von selbst, du natürlich sowieso, wenn du mit solchen unfug aufwartestLeonaru hat geschrieben:Ich zitiere mal aus der einzigen Quelle, die dieser Artikel hat:
Oder, um es kürzer auszudrücken:Aus juristischer Perspektive ist dieses Treiben nichts anderes als Softwarepiraterie. "Es gibt keinen Unterschied zwischen Abandonware und Piraterie", sagt Diana Piquette, die Antipiraterie-Verantwortliche bei Microsoft in den Vereinigten Staaten. Dem Uhrheberrecht nach bleibt das geistiges Eigentum wie Bücher, Musik oder Computercode 75 Jahre lang im Besitz des Herstellers. International sind die Gesetze unterschiedlich, doch vor einer Frist von 50 Jahren geht nirgends geistiges Eigentum in den öffentlichen Besitz oder die "public domain" über.

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Re: Day of the Tentacle ist wohl jetzt Freeware
Leute, Leute...
Jeder von uns weiß ungefähr, was mit Abandonware gemeint ist.
Darum muss man nicht streiten.
(Wenn man nicht gerade Wikipedia-Artikel schreibt.)
Und jeder von uns weiß, was mit Softwarepiraterie gemeint ist.
Auch darum muss man nicht streiten.
Und ich vermute mal, jeder weiß, dass es illegal ist, "Abandonware" herunterzuladen.
Wenn nicht, dann kann man ja darüber streiten.
Aber doch bitte nicht ewig über Wörter statt über Inhalte.

Jeder von uns weiß ungefähr, was mit Abandonware gemeint ist.
Darum muss man nicht streiten.
(Wenn man nicht gerade Wikipedia-Artikel schreibt.)
Und jeder von uns weiß, was mit Softwarepiraterie gemeint ist.
Auch darum muss man nicht streiten.
Und ich vermute mal, jeder weiß, dass es illegal ist, "Abandonware" herunterzuladen.
Wenn nicht, dann kann man ja darüber streiten.
Aber doch bitte nicht ewig über Wörter statt über Inhalte.
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Re: Day of the Tentacle ist wohl jetzt Freeware
wir wissen, das damit ein gerade in fall von abandonware ein "kavaliersdelikt" ein möglichst kriminelles ansehen kriegen soll. wer das nicht völlig daneben findet, mag tatsächlich keine lust haben dagegen angehen zu wollenEike hat geschrieben:Und jeder von uns weiß, was mit Softwarepiraterie gemeint ist.
Auch darum muss man nicht streiten.

- BENDET
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Re: Day of the Tentacle ist wohl jetzt Freeware
Es gibt übrigens im Deutschen Urheberrecht den Terminus "vergriffenes Werk". Zu finden in §53 Absatz (2), Satz 4 b.
Demnach ist es zulässig zum privaten Gebrauch eine Kopie eines vergriffenen Werkes anzufertigen (oder anfertigen zu lassen), wenn das Werk mindestens seit 2 Jahren vergriffen (also nicht mehr käuflich erhältlich) ist. Sprich, wenn ein Urheber oder Herausgeber seit zwei Jahren (trotz offensichtlicher Nachfrage) nicht davon Gebrauch macht das Werk weiter zu verwerten.
Ich verschweige hier einmal, dass es sich in diesem Zusammenhang nur um Werke handelt, welche auf Papier oder ähnlichen Medien veröffentlich wurden.
Betrifft also ersteinmal nicht Software. Ich finde es aber dennoch interessant, dass das Deutsche Urheberrecht sehr wohl vorsieht einer Privatperson die Beschaffung und Anfertigungen von Privatkopien zu ermöglichen, wenn der Urheber oder Herausgeber offensichtlich kein weiteres Verwertungsinteresse mehr an den Tag legt. Ich denke, dass dann bei der Übertragung auf "modernere" Medien dieser Punkt einfach nur "vergessen" wurde bzw. die (vermutlich) Medienwirtschaft gute Lobbyarbeit geleistet hat.
Ansich kann ich mir durchaus vorstellen, dass Deutsche Gerichte einer kleveren Argumentation in diese Richtung folgen könnten. (Wie immer keine Rechtsberatung
).
Es bleibt meiner Meinung einfach MORALISCH zweifelhaft, ob man bei mangelndem Verwertungsinteresse durch den Urheber oder Verwerter noch von Piraterie sprechen kann, wenn sich jemand für private Zwecke eine Kopie anfertigt.
Demnach ist es zulässig zum privaten Gebrauch eine Kopie eines vergriffenen Werkes anzufertigen (oder anfertigen zu lassen), wenn das Werk mindestens seit 2 Jahren vergriffen (also nicht mehr käuflich erhältlich) ist. Sprich, wenn ein Urheber oder Herausgeber seit zwei Jahren (trotz offensichtlicher Nachfrage) nicht davon Gebrauch macht das Werk weiter zu verwerten.
Ich verschweige hier einmal, dass es sich in diesem Zusammenhang nur um Werke handelt, welche auf Papier oder ähnlichen Medien veröffentlich wurden.
Betrifft also ersteinmal nicht Software. Ich finde es aber dennoch interessant, dass das Deutsche Urheberrecht sehr wohl vorsieht einer Privatperson die Beschaffung und Anfertigungen von Privatkopien zu ermöglichen, wenn der Urheber oder Herausgeber offensichtlich kein weiteres Verwertungsinteresse mehr an den Tag legt. Ich denke, dass dann bei der Übertragung auf "modernere" Medien dieser Punkt einfach nur "vergessen" wurde bzw. die (vermutlich) Medienwirtschaft gute Lobbyarbeit geleistet hat.
Ansich kann ich mir durchaus vorstellen, dass Deutsche Gerichte einer kleveren Argumentation in diese Richtung folgen könnten. (Wie immer keine Rechtsberatung

Es bleibt meiner Meinung einfach MORALISCH zweifelhaft, ob man bei mangelndem Verwertungsinteresse durch den Urheber oder Verwerter noch von Piraterie sprechen kann, wenn sich jemand für private Zwecke eine Kopie anfertigt.
BENDET plays
Ray (Resonance) hat geschrieben: I try to avoid nurses of the non-"naughty" variety.
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Re: Day of the Tentacle ist wohl jetzt Freeware
Wem's Spaß macht, der kann natürlich auch weiterhin um Wörter statt um Inhalte streiten.metal hat geschrieben:wir wissen, das damit ein gerade in fall von abandonware ein "kavaliersdelikt" ein möglichst kriminelles ansehen kriegen soll. wer das nicht völlig daneben findet, mag tatsächlich keine lust haben dagegen angehen zu wollenEike hat geschrieben:Und jeder von uns weiß, was mit Softwarepiraterie gemeint ist.
Auch darum muss man nicht streiten..
Und wenn es nur der Ablenkung dient.
Ich beiß jedenfalls nicht in jeden Wurm.