Spiele sind im Gegensatz zu Filmen eben kein Kunstwerk und so darf ein Indiana Jones Film nationalsozialistische Symbole verwenden und ein Spiel nicht. Im Grunde ist die Trennung in der Tat schwierg, da auch ein Indiana Jones Film weder kritisch noch geschichtlich anspruchsvoll mit den Symbolen umgeht, wenn auch die Nazis klar als Feind identifiziert werden (im Grunde sind sie aber austauschbar). Aber es ist eben ein Kunstwerk und somit steht dem Film frei dies so darzustellen, solange keine Propaganda im weiteren Sinne, bzw wens interessiert im Sinne des StGb §86, darstellt.
Man sollte sich auch nicht zu sehr am Kunstbegriff aufhalten, denn das ist eigentlich nicht Mittelpunkt der Zensur in Spielen, sondern lediglich ein Zweckmittel den gerichtlichen Beschluss per Gesetz zu untermauern. Ich hänge mal eine Gerichtsurteil, bzw Auffassung an, in der genau beschrieben wird wieso das Verbreiten von nationalsozialistischen Zeichen in Spielen in Deutschland untersagt ist.
Um eine solche, den Tatbestand ausnahmsweise ausschließende Kennzeichenverwendung handelt es sich nach den Feststellungen des angefochtenen Urteils nicht. Vielmehr gebietet es der Schutzzweck des § 86a StGB, dass in Computerspielen keine Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen gezeigt werden. Insoweit kommt es entgegen der Auffassung des Landgerichts nicht darauf an, dass sich die verbotenen Kennzeichen und Symbole bei dem Spiel „Wolfenstein 3D" in den Spielräumen befanden, die dem Feind zuzuordnen sind. Wäre eine derartige Verwendung von verbotenen Kennzeichen in Computerspielen erlaubt, dann wäre es kaum noch möglich, einer Entwicklung zu ihrer zunehmenden Verwendung in der Öffentlichkeit entgegenzuwirken, was der Zielrichtung des § 86a StGB zuwiderlaufen würde. Vor allem für Kinder und Jugendliche stellen Computerspiele attraktive und zunehmend genutzte Spielformen dar. Wären sie in solchen Computerspielen erlaubterweise mit Kennzeichen nationalsozialistischer Organisationen konfrontiert, könnte dies dazu führen, dass sie in nennenswerter Zahl mit diesen Symbolen und Kennzeichen gewissermaßen aufwachsen und sich an sie gewöhnen, was sie wiederum anfälliger für eine ideologische Beeinflussung im Sinne des Nationalsozialismus machen könnte (vgl. BGHSt 29, 397 zu NS-Emblemen auf Kinderspielzeug; ausdrücklich für das Computerspiel „Wolfenstein 3D" Bonefeld DRiZ 1993, 435 bei Fußnote 60). Insoweit ist darüber hinaus zu berücksichtigen, dass bei Computerspielen wie bei anderen Spielformen auch bei einzelnen Nutzern mit Sympathie für oder Identifikation mit dem von der Spielkonzeption her an sich zu bekämpfenden Gegner bzw. Feind zu rechnen ist.
Das klingt zwar jetzt nach Klugscheißermodus, aber ich hoffe das Hobbyentwicklern, die diese Thematik ins Auge gefasst haben, damit weiter geholfen ist, denn nach StGb ist das in der Tat nicht so ganz eindeutig. Und da wir mittlerweile in einem Meer von Karriereanwälten schwimmen, die nur auf sowas warten (man denke an die Klagewelle gegen willkürliche Betreiber einer Webseite, die ein Impressum versäumt haben) ist eine Aufklärung sicherlich nicht verkehrt.