Naja, die einzige zuverlässige Quelle dazu, die ich finde, ist das Letter Post Manual des Weltpostvereins, und dort steht auf S. F-27 (Art. 17 Abs. 1): "Each designated operator shall be bound to accept inquiries relating to parcels or registered, insured or recorded delivery items (…)". Mein Paket war als Brief verschickt, aber nicht eingeschrieben, somit fällt er nicht unter diese Regelung. Dies entspricht auch dem FAQ-Eintrag der Post.basti007 hat geschrieben:Wie gesagt, ich dachte, man hätte sich im CN08-Formular weltweit darauf geeinigt (s. Link oben). Muss aber natürlich nicht (mehr) gelten.Stef hat geschrieben:@Basti, danke, aber es geht um die schweizerische Post, nicht um die deutsche. Die bietet für nicht eingeschriebene Sendungen keinen Nachforschungsauftrag an.
Sorry, wenn ich etwas grantig bin, aber es nervt mich, dass Sendungen nach Deutschland offenbar doch relativ unzuverlässig sind…