Na, ob das Spiel Freeware ist oder nicht, entscheidet doch sowieso der Autor und nicht irgendeine Rechtsgrundlage.FritzM hat geschrieben:Hmmm...
Hab da mal ein paar Fragen zum Thema:
- Wird ein Spiel zur Freeware, nur weil es ein Fan-Remake ist?
Ob der ursprüngliche Rechteinhaber dann Forderungen geltend macht, weil man sich an seinem geistigen Eigentum bedient hat, hat ja nun nix mit der Lizenz des jeweiligen Fan-Remakes zu tun (abgesehen davon, dass sich die Regressforderungen halt ändern, wenn der Autor mit seinem Fan-Remake auch noch Geld machen würde).
Wie gesagt: Entscheidest Du selber. Wenn Du dabei halt Sachen geklaut hast, musst Du das aber auch selber verantworten.Hier wurden ja bereits Spiele wie "Larry 2" oder "Maniac Mansion Deluxe" erwähnt. Wie ist das da genau mit dem Urheberrecht? Wenn ich jetzt ein Fan-Remake von "Runaway - A Road Adventure" machen würde, wär' das dann Freeware?

Ziemlich egal, ob die sich mit Namen und Bild oder mit Nicks vorstellen - die Sache ist natürlich nach deutschem Recht weiterhin nicht legal.bla
...[/quote]bla
A: Wikipedia: "Als Abandonware (engl. to abandon = aufgeben, verlassen) bezeichnet man Software, deren Copyright zwar noch intakt ist, vom jeweiligen Inhaber desselbigen aber nicht mehr wahrgenommen wird. Es gibt somit keine Möglichkeit mehr für die Konsumenten, Abandonware legal zu erwerben und Ersatz für ihre beschädigten Datenträger oder technischen Support zu bekommen. Im WWW gründeten sich 1997 die ersten Websites, die sich diesem Problem unter dem selbstgewählten Titel Abandonware annahmen. Sie boten die Software zum Download an. Man grenzte sich dabei von den sogenannten Warez moralisch insofern ab, dass man keinen finanziellen Schaden bei den ehemaligen Herstellern verursache. Schon seit dieser Zeit liegt das Hauptaugenmerk der meisten Abandonwareseiten auf der Verbreitung alter Computer- und Videospiele.
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Q: Sind all eure Spiele Abandonware?
A: Ja. Es gab früher auch Freewarespiele, aber wir entschieden diese auf eine eigene Seite zu verlagern. Sie heißt Abandonia Reloaded und ihr könnt sie unter http://www.reloaded.org finden. Wir haben ebenso für einige Spiele auf dieser Seite exklusive Rechte. Nur der Lizenzinhaber kann diese weitergeben.
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Die wären auch schön blöd, esa-geschütze Spiele öffentlich anzubieten - da kennt die ESA keinen Spaß.

Wie alt das Spiel ist, ist ziemlich egal. Der Ablauf der Copyrights richtet sich nach dem eigentlichem Autor des Produkts: Erst 70 Jahre nach dessem Tod wird das Werk Allgemeingut (§ 64 Urheberrechtsgesetz). Und da sich Philippe Chastel immer noch bester Gesundheit erfreut, dürfte das schon noch seine hundert Jährchen dauern, bis Cruise for a Corpse nach aktuellen EU-Regelungen public domain wird - vorausgesetzt, es wird bis dahin kein Leistungsschutzrecht beantragt (z.B. durch eine Neuauflage).bla
Nein.in Eure Liste mit aufnehmen, oder?
bla
