aus für adventure-treff.de??
- harry
- Süßwasserpirat
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aus für adventure-treff.de??
ich stell das mal kommentarlos rein;
Neues Jugendschutzgesetz sorgt für Aufregung
Blog- und Websitenbetreiber kündigen das Aus ihrer Publikationen an
Am 1.Januar 2011 wird in Deutschland ein neues Jugendmedienschutz-Gesetz in Kraft treten, welches vorsieht Online-Inhalte (Webseiten, Blogs, Foren, etc.) mit einer Sendezeitbeschränkung und Altersfreigabe zu versehen. Die Klassifizierung einer Website - oder einzelner Inhalte - kann vom Webseiten-Betreiber freiwillig getroffen werden. Webseiten, die keinerlei jugendgefährdenden Inhalte (ob in Bild-, Ton- oder Schriftform) bereitstellen, müssen diesem demnach nicht nachkommen.
Dies gilt nur für Seiten, deren Content für jeden User unter 12 Jahren geeignet ist. Für viele Filmwebseiten wird dies zweifelsohne problematisch, denn Inahlte ab 16 Jahren müssen dann mit technischen Schutzvorrichtungen oder Sendezeitbeschränkungen versehen werden. Theoretishc gilt dies bereits für eine Filmbesprechung eines aktuellen Actionfilms, die zudem mit weiteren Medien-Inhalten (Trailer, Filmbilder, etc.) versehen ist.
Zitat (FSM.de):
Eine Pflicht zum Handeln besteht in der Regel also nur dann, wenn Inhalte „ab 16 Jahren“ oder „ab 18 Jahren“ angeboten werden.
Hier hat der Anbieter die Möglichkeit, einen Weg des § 5 Abs. 5 JMStV-2011 zu wählen:
* die Nutzung von Sendezeitbegrenzungen oder
* Wahrnehmungserschwerung durch Nutzung technischer Mittel (also z.B. das Programmieren für ein Jugendschutzprogramm durch die Kennzeichnung mit einer Altersstufe)
Somit gilt für Webseiten ein Altersfreigaben-System mit dem Stufen "für alle Altersklassen", "ab 6", "ab 12", "ab 16" und "ab 18". Webseiten-Betreiber werden dazu aufgefordert ihre eigenen Inhalte dementsprechend zu klassifizieren, so dass eine vorab entwickelte Software, die z.B. von Eltern auf dem Heimrechner installiert wird, die Website dem minderjährigen Nachwuchs nicht anzeigen kann. Sollte ein Website-Betreiber aber wider besseren Wissens seinen eigenen Inhalten eine bspw. zu geringe Altersfreigabe verpasst haben, dann kann von den Aufsichtsbehörden ein Bußgeld verhängt werden.
Zitat (FSM.de):
Die Gefahr eines Bußgeldes besteht nur dann, wenn die Altersstufe vorwerfbar falsch gewählt wurde. Dies ist z.B. dann der Fall, wenn der Anbieter wider besseres Wissen gehandelt hat. Ob ein Bußgeld zu verhängen ist oder nicht, entscheidet die zuständige Aufsichtsbehörde und berücksichtigt dabei die Umstände des Einzelfalls.
Das Kuriose: bis zum heutigen Tage gibt es noch keine Jugendschutzprogramme und Kennzeichnungsstandards, die dieses Gesetz stützen. Hierzu müssen sich erst einmal die verschiedene Institutionen unter dem Dach der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM), der zentralen staatlichen Stelle, einigen. Wann dies geschehen wird, steht wohl noch in den Sternen. Das Gesetz - und somit die gesetzliche Verpflichtung für Webseiten-Betreiber, tritt allerdings bereits in 30 Tagen in Kraft.
Ebenfalls müssen Online-Inhalte einen Jugendschutzbeauftragten anstellen - oder bei weniger als 50 Mitarbeitern - bspw. der Freiwilligen Selbstkontrolle anschließen.
Zitat (InternetWorld.de):
Laut dem Entwurf müssen sämtliche geschäftsmäßigen Anbieter zudem einen Jugendschutzbeauftragten für das Webangebot benennen und diesen auf der Webseite ausweisen. Anbieter mit weniger als 50 Mitarbeitern oder weniger als zehn Millionen Pageimpessions im Monat können dem entgehen, indem sie sich einer Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontrolle anschließen.
Viele Webseiten- und Blog-Betreiber fürchten nun eine Abmahnwelle seitens findiger Rechtsanwälte, weswegen sie das Risiko erst gar nicht eingehen.
Laut der Website InternetWorld.de hat das VZlog, immerhin der offizielle Blog der Studi- und MeinVZ-Netzwerke, bereits angekündigt seinen Dienst zum Ende des Jahres einzustellen. Die Blogs Isotopp, zuendelkind und die Thüringer Blogzentrale wollen diesem folgen.
Webseiten- oder Blogbetreiber sollten sich also bis zum 01.Januar 2011 zumindest juristisch informieren oder gar beraten lassen.
lg
harry
Neues Jugendschutzgesetz sorgt für Aufregung
Blog- und Websitenbetreiber kündigen das Aus ihrer Publikationen an
Am 1.Januar 2011 wird in Deutschland ein neues Jugendmedienschutz-Gesetz in Kraft treten, welches vorsieht Online-Inhalte (Webseiten, Blogs, Foren, etc.) mit einer Sendezeitbeschränkung und Altersfreigabe zu versehen. Die Klassifizierung einer Website - oder einzelner Inhalte - kann vom Webseiten-Betreiber freiwillig getroffen werden. Webseiten, die keinerlei jugendgefährdenden Inhalte (ob in Bild-, Ton- oder Schriftform) bereitstellen, müssen diesem demnach nicht nachkommen.
Dies gilt nur für Seiten, deren Content für jeden User unter 12 Jahren geeignet ist. Für viele Filmwebseiten wird dies zweifelsohne problematisch, denn Inahlte ab 16 Jahren müssen dann mit technischen Schutzvorrichtungen oder Sendezeitbeschränkungen versehen werden. Theoretishc gilt dies bereits für eine Filmbesprechung eines aktuellen Actionfilms, die zudem mit weiteren Medien-Inhalten (Trailer, Filmbilder, etc.) versehen ist.
Zitat (FSM.de):
Eine Pflicht zum Handeln besteht in der Regel also nur dann, wenn Inhalte „ab 16 Jahren“ oder „ab 18 Jahren“ angeboten werden.
Hier hat der Anbieter die Möglichkeit, einen Weg des § 5 Abs. 5 JMStV-2011 zu wählen:
* die Nutzung von Sendezeitbegrenzungen oder
* Wahrnehmungserschwerung durch Nutzung technischer Mittel (also z.B. das Programmieren für ein Jugendschutzprogramm durch die Kennzeichnung mit einer Altersstufe)
Somit gilt für Webseiten ein Altersfreigaben-System mit dem Stufen "für alle Altersklassen", "ab 6", "ab 12", "ab 16" und "ab 18". Webseiten-Betreiber werden dazu aufgefordert ihre eigenen Inhalte dementsprechend zu klassifizieren, so dass eine vorab entwickelte Software, die z.B. von Eltern auf dem Heimrechner installiert wird, die Website dem minderjährigen Nachwuchs nicht anzeigen kann. Sollte ein Website-Betreiber aber wider besseren Wissens seinen eigenen Inhalten eine bspw. zu geringe Altersfreigabe verpasst haben, dann kann von den Aufsichtsbehörden ein Bußgeld verhängt werden.
Zitat (FSM.de):
Die Gefahr eines Bußgeldes besteht nur dann, wenn die Altersstufe vorwerfbar falsch gewählt wurde. Dies ist z.B. dann der Fall, wenn der Anbieter wider besseres Wissen gehandelt hat. Ob ein Bußgeld zu verhängen ist oder nicht, entscheidet die zuständige Aufsichtsbehörde und berücksichtigt dabei die Umstände des Einzelfalls.
Das Kuriose: bis zum heutigen Tage gibt es noch keine Jugendschutzprogramme und Kennzeichnungsstandards, die dieses Gesetz stützen. Hierzu müssen sich erst einmal die verschiedene Institutionen unter dem Dach der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM), der zentralen staatlichen Stelle, einigen. Wann dies geschehen wird, steht wohl noch in den Sternen. Das Gesetz - und somit die gesetzliche Verpflichtung für Webseiten-Betreiber, tritt allerdings bereits in 30 Tagen in Kraft.
Ebenfalls müssen Online-Inhalte einen Jugendschutzbeauftragten anstellen - oder bei weniger als 50 Mitarbeitern - bspw. der Freiwilligen Selbstkontrolle anschließen.
Zitat (InternetWorld.de):
Laut dem Entwurf müssen sämtliche geschäftsmäßigen Anbieter zudem einen Jugendschutzbeauftragten für das Webangebot benennen und diesen auf der Webseite ausweisen. Anbieter mit weniger als 50 Mitarbeitern oder weniger als zehn Millionen Pageimpessions im Monat können dem entgehen, indem sie sich einer Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontrolle anschließen.
Viele Webseiten- und Blog-Betreiber fürchten nun eine Abmahnwelle seitens findiger Rechtsanwälte, weswegen sie das Risiko erst gar nicht eingehen.
Laut der Website InternetWorld.de hat das VZlog, immerhin der offizielle Blog der Studi- und MeinVZ-Netzwerke, bereits angekündigt seinen Dienst zum Ende des Jahres einzustellen. Die Blogs Isotopp, zuendelkind und die Thüringer Blogzentrale wollen diesem folgen.
Webseiten- oder Blogbetreiber sollten sich also bis zum 01.Januar 2011 zumindest juristisch informieren oder gar beraten lassen.
lg
harry
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- axelkothe
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Re: aus für adventure-treff.de??
Heftige Sache das. Vor allem wäre es doch sooooo einfach. Es ist ja vorgesehen, dass die Webseiten für die Browser erkennbar eine Alterseinstufung bekommen sollen. Warum macht man es dann nicht so herum, dass automatisch alle Webseiten ohne diese Kennzeichnung ab 18 sind. Und wer eine niedrigere Freigabe will, der muss sich eben darum kümmern. So hat man es ja bei den Computerspielen letztendlich auch gemacht. Aber nein, die liebe Gesetzgebung geht den idiotischen Weg und sagt, dass bei Seiten ohne Kennzeichnung davon ausgegangen wird, dass sie für unter 12-Jährige geeignet sind.
Nicht nur, dass damit viele Rechtsstreits, Abmahnwellen und Bußgelder vermieden werden könnten, nein, damit hätte man auch jegliche ausländische Webseite abgedeckt, denn die juckt das neue Gesetz nicht die Bohne. Es ist echt hirnrissig. So gern ich meinen Blog auch schreibe, aber ich überlege ernsthaft den ganzen Mist sein zu lassen. Alternative: Ausländische Webseite anonym registrieren und mich einen Scheiß darum kümmern. Und das Risiko eingehen, dann doch irgendwann erwischt zu werden.
Nicht nur, dass damit viele Rechtsstreits, Abmahnwellen und Bußgelder vermieden werden könnten, nein, damit hätte man auch jegliche ausländische Webseite abgedeckt, denn die juckt das neue Gesetz nicht die Bohne. Es ist echt hirnrissig. So gern ich meinen Blog auch schreibe, aber ich überlege ernsthaft den ganzen Mist sein zu lassen. Alternative: Ausländische Webseite anonym registrieren und mich einen Scheiß darum kümmern. Und das Risiko eingehen, dann doch irgendwann erwischt zu werden.
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- Loma
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Re: aus für adventure-treff.de??
Also heißt es dann bald adventure-treff.at (kurz: at.at)? 



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- axelkothe
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Re: aus für adventure-treff.de??
Als Deutsche müssen sich die AT-Leute auch an deutsche Gesetze halten, die .at-Endung ändert nichts am Problem.Loma hat geschrieben:Also heißt es dann bald adventure-treff.at (kurz: at.at)?
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- fireorange
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Re: aus für adventure-treff.de??
Nur wegen dem blöden Gesetz?axelkothe hat geschrieben:denn die juckt das neue Gesetz nicht die Bohne. Es ist echt hirnrissig. So gern ich meinen Blog auch schreibe, aber ich überlege ernsthaft den ganzen Mist sein zu lassen.

Erlebnisse einer Mondreisenden (Fortsetzungsroman): https://www.wattpad.com/story/388002291-erlebnisse-einer-mondreisenden
Clara im Labyrinth des Grauens und weitere Twine-Stories sowie Mini-Adventures: https://fireorange.itch.io
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- Loma
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Re: aus für adventure-treff.de??
Hach, dann erst recht:axelkothe hat geschrieben:Als Deutsche müssen sich die AT-Leute auch an deutsche Gesetze halten, die .at-Endung ändert nichts am Problem.

Also, wenn ich das richtig verstehe, betrifft das nur Homepages deutscher Betreiber und der Rest der Welt macht weiterhin, was er/sie/es will?
Ist das bei einem grenzenlosen Medium wie dem Internet dann nicht eine völlig beknackte und sinnlose Regelung?
Oder ich versteh's grad falsch...
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Re: aus für adventure-treff.de??
Ich weiß nicht, kann man meinen Blog als Ab12 durchgehen lassen? Ich denke schon, oder?
Aber muss man sich jetzt unbedingt bei der FSK anmelden? Ich meine, das kostet doch Geld oder etwa nicht?
Aber muss man sich jetzt unbedingt bei der FSK anmelden? Ich meine, das kostet doch Geld oder etwa nicht?
- axelkothe
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Re: aus für adventure-treff.de??
Nein, derzeit nicht. Das Problem ist: Es gibt derzeit noch keine konkreten Lösungen WIE diese Kennzeichnung aussehen soll/wie sie eingebunden werden muss. Das Gesetz tritt aber dennoch ab 1. Januar in Kraft. D.h. derzeit gibt es eigentlich nur 1. die Möglichkeit die Webseite nur Nachts anzuzeigen oder 2. Alle Inhalte, die irgendwie ansatzweise 12+ sind vom Netz zu nehmen bis die Möglichkeit besteht.FireOrange hat geschrieben:Nur wegen dem blöden Gesetz?Ich werde wohl vorsorglich bei allen meinen Blogs/Websites so eine ab 18er-Kennzeichnung abbilden, dann bin ich auf der sicheren Seite.
In Realität wird es wohl so sein, dass es zumindest am Anfang noch geduldet werden wird, bis entsprechende Lösungen vorliegen. Aber garantieren kann einem das auch niemand.
Und den Jugendschutzbeauftragten im Impressum nicht vergessen! Die Abmahner stehen sicher schon bereit...
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- Simon
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Re: aus für adventure-treff.de??
Ich sehe das nicht so kritisch. Das einzige Problem könnten wirklich zwielichtige Abmahnanwälte werden, wobei ich hoffe, dass entsprechend hohe Hürden aufgestellt werden, aus dem Interesse heraus, die Justiz nicht zusätzlich zu belasten.
Es soll ja dann spätestens 2011 auch eine Klassifizierungshilfe geben (Quelle: http://www.fsm.de/de/jmstv-2011):
Wo ich nicht ganz sicher bin: Ich glaube, dass, wenn man eine ab-16-/ab-18-Seite hat, man lediglich die (noch nicht spezifizierte =D> ) Kennzeichnung auf seine Seite packen muss. Dafür, dass die Seite für Kinder dann unzugänglich ist, soll Software auf dem Computer zu Hause sorgen. Im Zweifelsfall kann also jeder einfach seine Seite als ab 18 klassifizieren und gut ist. Wenn das so stimmt, würde natürlich der Vorschlag von axelkothe, Seiten ohne Kennzeichnung automatisch ab ab 18 zu klassifizieren, viel Sinn machen.
Klar empfinde auch ich das ganze System als ein bisschen albern.
Es soll ja dann spätestens 2011 auch eine Klassifizierungshilfe geben (Quelle: http://www.fsm.de/de/jmstv-2011):
Wenn man das System benutzt, dann sollte man auf der sicheren Seite sein.Es kann in der Tat schwierig sein, die „passende“ Altersstufe zu bestimmen. Bei unproblematischen Inhalten wird dies in der Regel kein Problem sein. Bei Inhalten aber, die z.B. Erotik oder Gewalt beinhalten, wird eine Einschätzung schwieriger. Hier besteht die Möglichkeit für den Anbieter, sich in Zweifelsfällen beraten zu lassen. Bestimmte Anbieter müssen auch bereits nach geltendem Recht einen Jugendschutzbeauftragten benennen und ihn in allen jugendschutzrechtlichen Fragen ihres Angebots konsultieren (vgl. § 7 JMStV). Zudem wird es ab 2011 Klassifizierungssysteme geben, die dem Anbieter dabei helfen, seinen Inhalt zutreffend zu bewerten. Für private Anwender (z.B. Blogger, private Webseiten) wird die Benutzung des Klassifizierungssystems selbstverständlich kostenlos sein. Dies gilt auch für Nichtmitglieder der FSM.
Wo ich nicht ganz sicher bin: Ich glaube, dass, wenn man eine ab-16-/ab-18-Seite hat, man lediglich die (noch nicht spezifizierte =D> ) Kennzeichnung auf seine Seite packen muss. Dafür, dass die Seite für Kinder dann unzugänglich ist, soll Software auf dem Computer zu Hause sorgen. Im Zweifelsfall kann also jeder einfach seine Seite als ab 18 klassifizieren und gut ist. Wenn das so stimmt, würde natürlich der Vorschlag von axelkothe, Seiten ohne Kennzeichnung automatisch ab ab 18 zu klassifizieren, viel Sinn machen.
Klar empfinde auch ich das ganze System als ein bisschen albern.
- DasJan
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Re: aus für adventure-treff.de??
Ja.Loma hat geschrieben:Ist das bei einem grenzenlosen Medium wie dem Internet dann nicht eine völlig beknackte und sinnlose Regelung?
Ich habe mich noch nicht hinreichend informiert, um schon absehen zu koennen, wie wir bei AT damit umgehen werden, aber ich sehe das schon als echtes Problem. Die ersten groesseren Blogs haben ja auch schon dichtgemacht oder angekuendigt, zum 1.1. dicht zu machen. Einfach nur ein Ab-18-Sticker auf die Seite zu stellen, wird vermutlich nicht reichen, aber ich werde mir das in den naechsten Wochen noch genauer ansehen.
Das Jan
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- fireorange
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Re: aus für adventure-treff.de??
Ich hoffe net, dass das auch noch Geld kostet. Ich wäre jedenfalls net bereit für den Mist auch noch zu zahlen.
Wie das?axelkothe hat geschrieben:Und den Jugendschutzbeauftragten im Impressum nicht vergessen!
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- Abel
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Re: aus für adventure-treff.de??
Wer denkt sich nur so einen Mist aus...
- JoeX
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Re: aus für adventure-treff.de??
Dann sollten wir auch darauf verzichten hier m Flohmarkt Spiele ab 16 oder 18 anzubieten. Ich weis das es bei einigen anderen Forum zu großen Problemen kamm, da die irgenwann von nem Anwaltsbüro Post gekriegt haben die sich aufs Internet speziallisiert haben da sie wohl sonst keine Aufträge haben.........
Das wird dann bestimmt ab dem kommenden Jahr auch schärfer.
Das wird dann bestimmt ab dem kommenden Jahr auch schärfer.
Video games ruined my life. Good thing i have two extra lives..........................
- Hans
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Re: aus für adventure-treff.de??
Interessante Einschätzung zum Thema:
http://www.lawblog.de/index.php/archive ... en-konnen/
Das größte Problem für Seiten wie den AT werden wohl nicht die Gesetzeshüter, sondern diejenigen, die mit Abmahnungen Geld verdienen.
http://www.lawblog.de/index.php/archive ... en-konnen/
Das größte Problem für Seiten wie den AT werden wohl nicht die Gesetzeshüter, sondern diejenigen, die mit Abmahnungen Geld verdienen.
Re: aus für adventure-treff.de??
Bis auf mein Literatur-Blog sind alle Blogs ohnehin dicht, und bei dem liegt der Content eindeutig unter 12 Jahren, weswegen ich nicht betroffen bin. Aber meine erste Reaktion war auch, selbst dort nur noch für mich zu bloggen.FireOrange hat geschrieben:Nur wegen dem blöden Gesetz?axelkothe hat geschrieben:denn die juckt das neue Gesetz nicht die Bohne. Es ist echt hirnrissig. So gern ich meinen Blog auch schreibe, aber ich überlege ernsthaft den ganzen Mist sein zu lassen.Ich werde wohl vorsorglich bei allen meinen Blogs/Websites so eine ab 18er-Kennzeichnung abbilden, dann bin ich auf der sicheren Seite.
Edit: Gerade gesehen, dass selbst das Literatur-Blog einen Jugendschutzbeauftragen bräuchte. Damit wird es zum 1.1. wieder privat geführt, dass Nachsehen haben die ca. 150 Stammleser / Tag.
http://t3n.de/news/neuer-jmstv-286977/Das Gesetz sagt, dass alle Inhalte nach Altersstufen klassifiziert werden müssen. Nur Seiten, die „Nachrichtensendungen [und] Sendungen zum politischen Zeitgeschehen“ entsprechend und an deren Inhalten ein „berechtigtes Interesse“ besteht, sind ausgenommen. Damit wären große Medienseiten wie z.B. Spiegel Online oder prominente Blogs wie Netzpolitik ausgenommen.
Problematisch wird es dagegen kleinere Blogs einzustufen. Hier stellt sich auch die Frage, ab wann ein „berechtigtes Interesse“ besteht. Z.B. war Netzpolitik nicht vom Beginn an so relevant wie heute. Wäre das Blog aber von Anfang an mit der Kennzeichnungspflicht belegt, hätte es vielleicht nie die heutige Relevanz erreicht. Unklar ist auch, bei welcher Art von Nachrichten „berechtigtes Interesse“ besteht – nur bei politischen und kulturellen oder auch bei Technolgienachrichten wie hier bei der t3n?
Ferner gilt das Gesetz auch für ältere Inhalte, wie z.B. bisher veröffentlichte Blogbeiträge oder angelegte Webseiten. Wer sich für die Kennzeichnung entscheidet, hat also die Wahl entweder alle seine Inhalte (z.B. Blogartikel) einzeln rückwirkend durchzugehen und zu kennzeichnen oder sie pauschal mit einer Alterskennzeichnung zu versehen. Sollte im letzteren Fall ein Inhalt „ab 18“ darunter vermutet werden, muss die Einstufung insgesamt „ab 18“ lauten.
Da ich weder Lust noch Zeit habe, Hunderte von Artikeln rückwirkend mit *ab 0 Jahren* zu versehen, werde ich mein Blog defintiv schließen.
Zuletzt geändert von Nomadenseele am 01.12.2010, 16:46, insgesamt 2-mal geändert.