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Re: [Pressemeldung] Lucius für 26. Oktober bestätigt

Verfasst: 09.10.2012, 14:11
von elfant
Medien, welche indiziert sind, dürfen in Deutschland nicht öffentlich angeboten und an Minderjährige verkauft werden, was auch für einen Onlineverkäufer gilt, und auch nicht importiert werden.

Die anglikanische Version soll übrigens geschnitten sein.

Re: [Pressemeldung] Lucius für 26. Oktober bestätigt

Verfasst: 09.10.2012, 14:44
von axelkothe
was 99% der UK-Händler herzlichst egal sein dürfte ob das erlaubt ist oder nicht.

Und wenn es eine gekürzte Version gibt, warum wird die dann nicht der USK vorgelegt? Oder ist auch die gekürzte Fassung schon zu hart für uns?

Re: [Pressemeldung] Lucius für 26. Oktober bestätigt

Verfasst: 09.10.2012, 14:59
von elfant
Es ist auch 99,9% der Bevölkerung egal, welche die Spiele dann zum Beispiel in Österreich kaufen. Nur wenn ich schon etwas rechtliches schreibe, muß ich eben auch das erwähnen, da Unwissenheit nicht vor Strafe schützt.

Man legt ein Spiel in der Regel in der Fassung vor, welche die USK freigeben könnte oder in der Orginalfassung um sie dann entsprechend schneiden und etwas verhandel zu können.
Bei diesem Spiel ist es nun egal, welche Fassung man vorlegt, da alleine das Spielprinzip schon nicht durchgekommen wäre bei der USK oder der Bundesprüfstelle.

Re: [Pressemeldung] Lucius für 26. Oktober bestätigt

Verfasst: 09.10.2012, 15:25
von Loma
Amazon könnte ja die Uncut-Version dann einfach nur nach Österreich verschicken... :wink:

Habe meine Bestellung jetzt aber mal storniert. Mal abwarten...

Re: [Pressemeldung] Lucius für 26. Oktober bestätigt

Verfasst: 09.10.2012, 15:27
von basti007
Medien, welche indiziert sind, dürfen in Deutschland nicht öffentlich angeboten und an Minderjährige verkauft werden, was auch für einen Onlineverkäufer gilt, und auch nicht importiert werden.
Na und? Nur weil die USK die Altersfreigabe verweigert, ist das Spiel noch lange nicht indiziert. Dafür muss die Bundesprüfstelle das Medium erst mal prüfen - und das wiederum dürfen die erst, wenn es frei im Handel verfügbar ist - und von sich aus schon mal garnicht.
Bei diesem Spiel ist es nun egal, welche Fassung man vorlegt, da alleine das Spielprinzip schon nicht durchgekommen wäre bei der USK oder der Bundesprüfstelle.
Wer sagt das denn? Hat die BPjM bereits eine Prognose abgegeben, dass sie den Titel indizieren werden? Oder lässt sich das aus deren Statuen ableiten?

Ich habe Titel erlebt, die Jahrelang ohne USK oder FSK Siegel frei im Handel waren und beworben wurden. Die BPjM darf von sich aus erst mal nichts indizieren. Da muss schon erst mal ein Jugendamt oder Jugendminister auf das Spiel aufmerksam werden und einen Antrag auf Prüfung einreichen. Jemand anders, nicht mal LMG selbst (wenn sie wollten) dürften einen Antrag stellen. Wenn LMG natürlich von sich aus die BPjM auf ihren Titel aufmerksam macht und mal "vorhorcht", dann wäre das recht dämlich.
elfant hat geschrieben:Die anglikanische Version soll übrigens geschnitten sein.
Woher stammt denn diese Info? Meine letzte Anfrage bei LMG war noch gegenteilig. Man wolle auf keinen Fall zensieren.


Persönlich denke ich übrigens eher, dass LMG einfach nur nen PR-Stunt macht. Das Spiel hat mit Koch Media bereits einen deutschen Vertrieb, die Distributions-Verträge sind längst unterzeichnet, die deutschen Sprachaufnahmen längst beendet.
Ich bin mir recht sicher, die deutsche Fassung kommt auch in den Handel - über welche Wege auch immer. Selbst Sierra hatte damals mit dem indizierten Phantasmagoria 2 noch gute Umsätze unter der Ladentheke gemacht, vor allen Dingen, als den Spielern auffiel, dass die frei verfügbare (britische) Version hoffnungslos verstümmelt war.

Am Rande: Ein SPIO/JK-Verfahren gibt es für Spiele ja nicht, oder? Warum eigentlich nicht?

Amazon könnte ja die Uncut-Version dann einfach nur nach Österreich verschicken...
Um sich bei einer Indizierung nicht strafbar zu machen müssten sie es eher, AUS Österreich (und unter deren österreichischen GmbH) verschicken. Da wäre es dann übrigens auch relativ egal, wohin sie die Ware senden. ;)

Aber nochmal: Das Werk kann nicht indiziert sein, so lange keine Prüfung bei der BPjM läuft. Wenn man Lucius also möchte und mit einer Indizierung rechnet, muss man es sich möglichst rasch besorgen. Bleibt nur die Frage, ob die Version hierzulande um dem entgegen zu wirken geschnitten wurde oder nicht. Wenn das Spielprinzip eh schon das Problem ist, dann sehe ich keinen Grund für eine Kürzung - und dann nimmt man eben die kostenlos PR mit und hofft, viele Produkte in den ersten Wochen abzusetzen. Danach schippert man die restlichen Chargen einfach in die österreichischen Libro-Märkte. ;)

Re: [Pressemeldung] Lucius für 26. Oktober bestätigt

Verfasst: 09.10.2012, 15:46
von westernstar
Hier mal der Link zu der Info von Gamepad. http://www.gamepad.de/community/index.php?topic=14240.0

Re: [Pressemeldung] Lucius für 26. Oktober bestätigt

Verfasst: 09.10.2012, 16:04
von elfant
basti007 hat geschrieben:Na und? Nur weil die USK die Altersfreigabe verweigert, ist das Spiel noch lange nicht indiziert. Dafür muss die Bundesprüfstelle das Medium erst mal prüfen - und das wiederum dürfen die erst, wenn es frei im Handel verfügbar ist - und von sich aus schon mal garnicht.
Du hast recht damit, daß ich den Konjunktiv nicht deutlich gemacht habe. Die Prüfstelle ist allerdings schon laut Gamepad verständigt seitens der USK und mit einem Zitat der BPjM hinterlegt.
Dass der Gegenstand verfügbar sein muß, wäre mir allerdings neu. Es muß meines Wissens nur eine Version beim BPjM vorliegen.
http://www.gamepad.de/neuvorstellungen/files/Lucius.pdf hat geschrieben:Keine USK-Freigabe für die deutsche Version!
Die USK sah sich nicht in der Lage, eine Wertung zu vergeben
und hat bereits jetzt die Bundesprüfstelle einschaltet!
O-Ton der BPjM:
"Das 12er-Gremium der Bundesprüfstelle ist zu der Auffassung
gelangt, dass der Spielinhalt von „Lucius“ die Voraussetzungen
für eine Aufnahme in die Liste der jugendgefährdenden
Medien erfüllt.
(...) das Spielprinzip, welches den Spieler dazu anhält, den
„perfekten Mord“ zu begehen und u.a. verschiedene
Familienangehörige zu töten.
Diese Tötungen werden zudem detailliert und drastisch
visualisiert. (...) das Spielprinzip relativierende Spielelemente sah
das Gremium bei „Lucius“ nicht gegeben."
Der Text wurde zwischendurch noch geändert.

Re: [Pressemeldung] Lucius für 26. Oktober bestätigt

Verfasst: 09.10.2012, 16:59
von Leen
Ich habe soeben noch mal bei Amazon nachgeschaut: Das Spiel wird weiterhin angeboten, wenn auch mit dem Hinweis, dass es erst ab 18 Jahren käuflich ist.
Wat denn nu? Wird das Spiel dennoch auf den Markt kommen und müssen wir mit Perso nachweisen, dass wir über 18 sind?
Das wäre ja mal spannend, wie das funktionieren sollte.
Perso einscannen, übermitteln und dann das o.k. bekommen?
Schlimm wäre es, wenn das Spiel tatsächlich konfisziert würde und wir als "deutsche User" leer ausgehen.
Bin mal gespannt, was sich in nächster Zeit ergibt.

Re: [Pressemeldung] Lucius für 26. Oktober bestätigt

Verfasst: 09.10.2012, 17:03
von westernstar
Amazon wird wohl noch keine Info bekommen haben und wie man an ein Spiel ab 18 kommt, steht ja bei Amazon. Man muss sich also sowieso ausweisen.

Re: [Pressemeldung] Lucius für 26. Oktober bestätigt

Verfasst: 09.10.2012, 17:31
von Leen
westernstar hat geschrieben:Amazon wird wohl noch keine Info bekommen haben und wie man an ein Spiel ab 18 kommt, steht ja bei Amazon. Man muss sich also sowieso ausweisen.
Ja ist mir klar: Wenn ich angebe Fritz Schmitz zu heißen und dann bestelle unter Fritz Schmitz-Blitz ....also bitte.
So blöd kann doch kein User sein.
Meine Frage war ja das mit dem Perso: Egal, was und wie oft ich bei Amazon was bestellt habe, meine angegeben Daten stimmen und wenn ich trotzdem aufgefordert werde mein "Alter" zu nennen/hinterlegen/ scannen werde ich das wohl tun müssen.
Bislang habe ich aber derartige Anforderungen nie erhalten.
Und sollte es bei "Lucius" jetzt anders ablaufen?
Dann bitte ich um Aufklärung und wäre dankbar, dass jemand mich Unwissende umfassend informiert. [-o< :mrgreen:

Re: [Pressemeldung] Lucius für 26. Oktober bestätigt

Verfasst: 09.10.2012, 17:45
von westernstar
Steht doch bei meinem Link:
Wie erfolgt die Lieferung eines Artikels ohne Jugendfreigabe?

Innerhalb Deutschlands werden Artikel ohne Jugendfreigabe ausschließlich als Spezialversand für Artikel ohne Jugendfreigabe zugestellt. Die Versandarten Standardversand, Premiumversand, Morning-Express und Evening-Express sind für diese Artikel nicht möglich. Die Übergabe der Sendung erfolgt ausschließlich eigenhändig. Das heißt, der Empfänger muss persönlich anwesend sein, um die Lieferung entgegenzunehmen. Dabei werden Identität und Volljährigkeit des Empfängers überprüft. Eine Lieferung an Postfach- und Packstation-Adressen sowie Paketshops ist deshalb nicht möglich.

Bitte beachten Sie, dass eine vom Empfänger erteilte Vollmacht zum Empfang seiner Sendungen, die als Spezialversand für Artikel ohne Jugendfreigabe versendet werden, nicht gilt.

Wenn Sie selbst der Empfänger sind, lassen Sie sich Ihre Bestellung am besten an eine Adresse schicken, unter der Sie diese tagsüber persönlich in Empfang nehmen können, z. B. an Ihren Arbeitsplatz. Achten Sie in diesem Fall bitte darauf, dass Ihr Name in der Adressangabe an erster Stelle vor dem Firmennamen steht. Andernfalls ist eine Lieferung leider nicht möglich.

Für ab Lager lieferbare Artikel beträgt die Lieferzeit ca. ein bis drei Werktage innerhalb Deutschlands.

Re: [Pressemeldung] Lucius für 26. Oktober bestätigt

Verfasst: 09.10.2012, 18:01
von basti007
elfant hat geschrieben:Du hast recht damit, daß ich den Konjunktiv nicht deutlich gemacht habe. Die Prüfstelle ist allerdings schon laut Gamepad verständigt seitens der USK und mit einem Zitat der BPjM hinterlegt.
Ich wusste garnicht, dass USK und BPjM in der Form kooperieren. Die USK ist doch eine reine GmbH. Die hat keinerlei Rechte, die BPjM zu einer Prüfung aufzufordern (ich glaube auch nicht, dass sie das gemacht hat). Das dürfen nur Jugendämter und Jugendminister. Ergo müsste weiterhin immer noch erst ein Jugendamt die BPjM zur Indizierung einschalten.

Das, was oben steht, ist in meinen Augen nur eine Vorabinformation der BPjM (von sich aus), dass die Voraussetzungen für eine Indizierung erfüllt sein dürften, sobald ein Antrag gestellt wird.
Dass der Gegenstand verfügbar sein muß, wäre mir allerdings neu. Es muß meines Wissens nur eine Version beim BPjM vorliegen.
Nein, die vorangehende Veröffentlichung ist zwingender Bestandteil einer Indizierung.

Siehe Art 5 GG
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
Eine Zensur (worunter die Indizierung fällt) darf in Deutschland immer nur in Form einer sogenannten Nachzensur stattfinden. Erst muss dem Äußernden das Recht eingeräumt werden, sich frei zu äußern - danach darf zensiert wird. Gesetzlich sieht das (mit einigen Schranken wie z.B. Inhaltsgleichheits-Ansprüchen) so aus, dass die Indizierung immer erst nach der Veröffentlichung geltend gemacht werden kann. Wenn der Antrag entsprechend schnell gestellt wird, könnte das natürlich auch entsprechend schnell geschehen, da gab es ja auch schon Beispiele in der Vergangenheit.

Eine gewisse Zeit sollte das Spiel dennoch im freien Handel zu kriegen sein.

Persönliche Meinung, wenn das stimmt: Tolle Sache, dass die BPjM jetzt noch alle Minderjährigen informiert hat, sich möglichst rasch das Produkt zu greifen, so lange man es noch vergleichsweise einfach über den Versandhandel und dem Personalausweis des Papis oder der Unterschrift der Mutti kriegen kann, bevor dann der entsprechende Listeneintrag erfolgt.

Re: [Pressemeldung] Lucius für 26. Oktober bestätigt

Verfasst: 09.10.2012, 18:15
von Leen
westernstar hat geschrieben:Steht doch bei meinem Link:
Wie erfolgt die Lieferung eines Artikels ohne Jugendfreigabe?

Innerhalb Deutschlands werden Artikel ohne Jugendfreigabe ausschließlich als Spezialversand für Artikel ohne Jugendfreigabe zugestellt. Die Versandarten Standardversand, Premiumversand, Morning-Express und Evening-Express sind für diese Artikel nicht möglich. Die Übergabe der Sendung erfolgt ausschließlich eigenhändig. Das heißt, der Empfänger muss persönlich anwesend sein, um die Lieferung entgegenzunehmen. Dabei werden Identität und Volljährigkeit des Empfängers überprüft. Eine Lieferung an Postfach- und Packstation-Adressen sowie Paketshops ist deshalb nicht möglich.

Bitte beachten Sie, dass eine vom Empfänger erteilte Vollmacht zum Empfang seiner Sendungen, die als Spezialversand für Artikel ohne Jugendfreigabe versendet werden, nicht gilt.

Wenn Sie selbst der Empfänger sind, lassen Sie sich Ihre Bestellung am besten an eine Adresse schicken, unter der Sie diese tagsüber persönlich in Empfang nehmen können, z. B. an Ihren Arbeitsplatz. Achten Sie in diesem Fall bitte darauf, dass Ihr Name in der Adressangabe an erster Stelle vor dem Firmennamen steht. Andernfalls ist eine Lieferung leider nicht möglich.

Für ab Lager lieferbare Artikel beträgt die Lieferzeit ca. ein bis drei Werktage innerhalb Deutschlands.
Heiliger Bimbam, genauso habe ich jedesmal nach Ankündigung der Lieferung und anschließender Auslieferung meine Unterschrift gegeben.
Was denn noch ???

Re: [Pressemeldung] Lucius für 26. Oktober bestätigt

Verfasst: 09.10.2012, 19:25
von elfant
Leen hat geschrieben: Wat denn nu? Wird das Spiel dennoch auf den Markt kommen und müssen wir mit Perso nachweisen, dass wir über 18 sind?
Das wäre ja mal spannend, wie das funktionieren sollte.
Perso einscannen, übermitteln und dann das o.k. bekommen?
Schlimm wäre es, wenn das Spiel tatsächlich konfisziert würde und wir als "deutsche User" leer ausgehen.
Muß man bei USK 18 nich sowieso zum Postamt laufen und sich ausweisen, um die Ware in Empfang zu nehmen? Ich dachte ich hätte soetwas öfters im Mecker - Thread gelesen.
Eine Beschlagnahmung des Spieles ist ja wieder ein anderer Vorgang seitens der Strafjustiz und relativ selten. Wenn es indiziert werden sollte, kannst Du es auch immer noch beim Händler kaufen / bestellen. Es darf eben nur nicht mehr beworben werden.
basti007 hat geschrieben:Ich wusste garnicht, dass USK und BPjM in der Form kooperieren. Die USK ist doch eine reine GmbH. Die hat keinerlei Rechte, die BPjM zu einer Prüfung aufzufordern
Die USK ist eine halbstaatliche Organisation mit ständigen Vertretern der jeweiligen Obersten Landesjugendbehörde.

Der §5 des GG findet hier nur eine begrenzte Anwendung, wie es bei allen Artikel des GG mit Ausnahme des §1 ist, aufgrund des höheren Zweckes.
Zu dem ist es keine Zensur. Der Artikel darf ausgestellt werden, wenn Minderjährige darauf keinen Zugriff haben. Sprich es darf nicht in den Selbstbedienungsregalen liegen, aber sehr wohl offen hinter der Theke, auch wenn die meisten Händler es dann lieber wie bei Büchern gar nicht ausstellen und nur unter dem Ladentisch verkaufen. Der Versandhandel darf es nur noch aufführen, wenn er eine Alterskontrolle gemäß dem JuSchG durchführt. Der Werk ist also weiterhin frei verfügbar.
Dasselbe gilt auch für jeden Porno oder möchtest Du behaupten, da jene ebenfalls zeniert werden und jene habe ich noch nie neben den Familienfilmen im Verkauf gesehen.

PS:
Die Information findet sich zumindest nicht auf der Internetseite der Prüfstelle.

Re: [Pressemeldung] Lucius für 26. Oktober bestätigt

Verfasst: 09.10.2012, 20:22
von Crow
elfant hat geschrieben:
Leen hat geschrieben: Wat denn nu? Wird das Spiel dennoch auf den Markt kommen und müssen wir mit Perso nachweisen, dass wir über 18 sind?
Das wäre ja mal spannend, wie das funktionieren sollte.
Perso einscannen, übermitteln und dann das o.k. bekommen?
Schlimm wäre es, wenn das Spiel tatsächlich konfisziert würde und wir als "deutsche User" leer ausgehen.
Muß man bei USK 18 nich sowieso zum Postamt laufen und sich ausweisen, um die Ware in Empfang zu nehmen? Ich dachte ich hätte soetwas öfters im Mecker - Thread gelesen.
Es gibt mittlerweile auch die mobile Variante davon und man kann sich direkt beim Postboten ausweisen. Bei Amazon muss man dabei beachten, den exakten Namen vom Perso für die Lieferanschrift (zur Not eine alternative) anzugeben. Hat bei mir jedenfalls schon wunderbar funktioniert. Steht aber auch alles in dem Link von westernstar.