Heimreise zur Familie ohne Auto

oder neudeutsch: Off-Topic
Antworten
Nerd

Heimreise zur Familie ohne Auto

Beitrag von Nerd »

Habe heute Morgen gelesen, dass die deutsche Bahn und die GDL sich endlich mal einigen konnten und anscheinend doch noch an die Reisenden denken, kurz vor der Weihnachtszeit. Hatte ja fast schon damit gerechnet das die auch zu einer der kritischen Zeiten streiken. :/
Ersatzansprüche sind da ja immer haarig. War schon am überlegen ob ich nicht doch mal nach Hause fliege nach Brüssel, statt immer mit dem Zug zu fahren, ist nur mit der BC50 günstiger.
Kollege von mir meinten, evtl. wollten die Piloten aber streiken. Kennt sich da jemand aus, falls es schief geht, ob man da Geld wiederbekommen kann?

Scheint wohl ein Streikjahr zu sein. :shock:
Benutzeravatar
GuybrushR
Verpackungs-Wegwerfer
Verpackungs-Wegwerfer
Beiträge: 94
Registriert: 22.09.2014, 21:11
Wohnort: Potsdam

Re: Heimreise zur Familie ohne Auto

Beitrag von GuybrushR »

Nerd das ist nun aber doch sehr weit Offtopic. ^^

Bei der Bahn heißt die ganze Geschichte Fahrgastrecht und kann mittels eines eigens dafür erstellen Bahn Formulars beantragt werden, aber da gibt’s wieder unterschiedliche Fälle, wer wann dieses Formular unterschreiben darf ( Reiseezentrum, Zugbegleitung oder DB Information), im jeden Fall brauchst Du das Billet, sprich den Fahrgastschein.

Bei Flügen ist es hingegen ein wenig komplizierter. Zum einen kannst Du Ansprüche aufgrund von Verspätung, also einen Reisemangel, nur gegenüber des Flugbetreibers stellen, nicht im Reisebüro, die können Dir da allenfalls helfen. Verspätung ist allerdings nur ein Reisemängelfall (gilt soweit ich weiß nur bei Pauschalreisen als solcher), da gibt’s noch einige mehr, wo dann mitunter sogenannte Reisemängeltabellen herangezogen werden. Sollte Dich das weiter interessieren kannst Du weiterlesen unter http://www.kanzlei-narewski.de/reisemangeltabelle/
. Ist eine schön aufgearbeitete Übersicht.

Dort findest Du dann auch was zur Flugverspätung. Anspruch auf sogenannten Ausgleichzahlungen bestehen nur dann, wenn Dir ein Zeitverlust auf der gesamten Reise von mindestens 3h widerfährt und eine Abflugverspätung von 2 bis 4 Stunden hattest. Gilt übrigens dann auch, wenn der komplett ausfällt, so lange Du rechtzeitig eingecheckt warst.
Diese Rechte gelten für alle Flüge, so lange der Startflughafen in der EU liegt oder aber das Anbieter seinen Sitz in einem der EU Länder hatte. Die Höhe der Ansprüche muss jedoch, wie bei der Bahn auch, individuell geprüft werden, ist aber begrenzt auf 600€.

Diese Ausgleichszahlung gibt es nur dann, wenn Dir die Airline nicht rechtzeitig einen Ersatz anbietet oder die Verspätung nicht zu verantworten hat, darunter fallen leider auch Streiks und Natur"katasthrophen". Die Beweispflicht liegt aber hier bei der Gesellschaft.

So Ich hoffe das hilft Dir erstmal weiter.
"Es scheint als schreibt er an einem Roman. Er heißt: "Der Grog der Leute trank." Teil eines dreiteiligen Zyklus. Ich frage mich warum Schund immer in 3 Teilen erscheint..."
Antworten