Der Spam-Thread

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Uncoolman
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Re: Der Spam-Thread

Beitrag von Uncoolman »

Ich weiß auch nicht, aber ... irgendwie fällt mir in diesem Trööt immer ein Song von Monty Python ein ... wieso denn bloß ...?

https://www.youtube.com/watch?v=mBcY3W5WgNU
Zuletzt geändert von Uncoolman am 19.08.2018, 22:47, insgesamt 1-mal geändert.
Mathilda: "Ich bin schon längst erwachsen. Ich werde nur noch älter."
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Sven
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Re: Der Spam-Thread

Beitrag von Sven »

Tja warum nur. ;)

Auch wenn ich es nie angeguckt habe.
Der Erste und Einzige hier im Forum, der die englische Version von Tungi hat.
Der Zweite, der eine von Poki handsignierte englische Version von Edna & Harvey the Breakout hat. Mit gezeichnetem Harvey auf der Rückseite!
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Bratwurstschnecke
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Re: Der Spam-Thread

Beitrag von Bratwurstschnecke »

Sternchen hat geschrieben: 19.08.2018, 21:58 Verstehe auch nicht wieso es da ernsthaft Debatten in Medien und Co über so ein Thema gibt...
Gute Frage. Hat bestimmt was mit dem Sommerloch zu tun. Das alljährlich im Sommer auftauchende "gefräßige Monster im See" ist mit einem Wels hier in Deutschland bereits ausgiebig abgefrühstückt und aktuell scheint auch nirgendwo ne Kuh o.ä. entlaufen zu sein. ;)
Joey hat geschrieben: 19.08.2018, 22:10 Ich bezweifle auch, daß sich Kinder über diese Regel beschwert haben.
Stimmt. Die wollen eh lieber zum Mäckes statt in nen Laden namens "Omas Küche". :mrgreen:

@ Uncoolman Apropos Monty Python....jetzt hab ich diesen "randalierende Granny- und Babygangs-Gag" im Kopf.
https://www.youtube.com/watch?v=wdHY_lyh5KY
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Uncoolman
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Re: Der Spam-Thread

Beitrag von Uncoolman »

Früher gab's wenigstens Alligatoren im Sommerloch, also "richtige" Monster. Aber jetzt gibt es Feuerquallen in der Ostsee. Und die Dürre beschäftigt auch, soll man Bauern nun subventionieren oder nicht? Wenn das Sommerloch dafür gut ist, darüber zu diskutieren ... dann hat es immerhin einen Nutzen.
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regit
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Re: Der Spam-Thread

Beitrag von regit »

Jetzt will ich mal amtlich werden. Im Jugendschutzgesetz steht darf und nicht muss. :wink:
Der Aufenthalt in Gaststätten darf Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nur gestattet werden, wenn eine personensorgeberechtigte oder erziehungsbeauftragte Person sie begleitet oder wenn sie in der Zeit zwischen 5 Uhr und 23 Uhr eine Mahlzeit oder ein Getränk einnehmen.
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z10
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Re: Der Spam-Thread

Beitrag von z10 »

Arf, mir fällt mein Passwort nicht mehr ein u_u

ansonsten: TI, gleich gehts los!
“In my painful experience, the truth may be simple, but it is rarely easy.”
― Brandon Sanderson
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Uncoolman
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Re: Der Spam-Thread

Beitrag von Uncoolman »

regit hat geschrieben: 20.08.2018, 16:41 Jetzt will ich mal amtlich werden. Im Jugendschutzgesetz steht darf und nicht muss. :wink:
Der Aufenthalt in Gaststätten darf Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nur gestattet werden, wenn eine personensorgeberechtigte oder erziehungsbeauftragte Person sie begleitet oder wenn sie in der Zeit zwischen 5 Uhr und 23 Uhr eine Mahlzeit oder ein Getränk einnehmen.
Das bedeutet, wenn ein vierjähriger Knirps (ist unter 16) um 22:30 (in der vorgeschriebenen Zeit) einen Whisky (ein Getränk) bestellt, darf der bedient werden ... :-"
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Möwe
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Re: Der Spam-Thread

Beitrag von Möwe »

Das würde nur dann so gelten, wenn es keine anderen Gesetze zu Kindern gäbe, die auch auf die Situation passen.
Es ist, wie es ist, aber es wird, was du draus machst.
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Uncoolman
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Re: Der Spam-Thread

Beitrag von Uncoolman »

Weiß ich doch. Aber genauso rumlavieren tun Anwälte immer, um nur die kleinste Lücke irgendwo zu entdecken... ;)
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regit
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Re: Der Spam-Thread

Beitrag von regit »

Da hast Du Recht. Wieso steht da nicht gleich "nichtalkoholische Getränke"?

Aber dann gilt natürlich
(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen

1.
Bier, Wein, weinähnliche Getränke oder Schaumwein oder Mischungen von Bier, Wein, weinähnlichen Getränken oder Schaumwein mit nichtalkoholischen Getränken an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren,
2.
andere alkoholische Getränke oder Lebensmittel, die andere alkoholische Getränke in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche

weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden.
(2) Absatz 1 Nummer 1 gilt nicht, wenn Jugendliche von einer personensorgeberechtigten Person begleitet werden.
Nur frage ich mich, was ist eine geringfügige oder nicht geringfügige Menge? :-k

Und der Satz unter (2). Heißt das, der 10- jährige darf Bier trinken, wenn der Papa dabei ist? :-k

Können Gesetze nicht mal so gemacht werden, dass man sie auch versteht, schließlich wollen die ja auch, dass ich sie befolge.
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Uncoolman
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Re: Der Spam-Thread

Beitrag von Uncoolman »

Noch schlimmer ist es, wenn der (erwachsene) Papa gar nicht personensorgeberechtigt ist (was ist das'n für'n Wort, häh?).
Oder wenn der Papa noch gar nicht 16 ist (soll vorkommen), das Kind aus erster Ehe aber schon 18.... oder wie, oder was?
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Bratwurstschnecke
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Re: Der Spam-Thread

Beitrag von Bratwurstschnecke »

regit hat geschrieben: 20.08.2018, 19:36 Nur frage ich mich, was ist eine geringfügige oder nicht geringfügige Menge? :-k
Nun, halt so ein kleines Bierchen oder so. Gerade die nötige Menge damit die Kippen besser schmecken. :mrgreen:
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regit
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Re: Der Spam-Thread

Beitrag von regit »

Genau. Wenn man bedenkt, dass manche Schnapssorten über 50% Alkohol enthalten, der leckere Friesengeist hat 56%, dann sind 4% beim Bier wirklich geringfügige Mengen. :lol:
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Joey
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Re: Der Spam-Thread

Beitrag von Joey »

Bier wäre ja mit Absatz 1 schon abgedeckt. Bei Lebensmitteln mit geringfügiger Menge von anderen alkoholischen Getränken in Absatz 2 würde ich da eher z.B. an Weinbrandpralinen oder sowas denken. Andere alkoholische Getränke dürften dann alle die sein, die in Absatz 1 nicht erwähnt wurden. Also hauptsächlich wohl Hochprozentiges. Sachen wie Whiskey-Red Bull etc. sollen bei Jugendlichen heutzutage ja recht beliebt sein.
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mandarino
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Re: Der Spam-Thread

Beitrag von mandarino »

Wir sind im Sommerurlaub regelmäßig in einem Hotel, in welchem nur Erwachsene ohne Kinder buchen können und ich muß sagen, es ist sehr angenehm dort.
Ansonsten bin ich allerdings sehr kinderfreundlich. Aber es gibt Zeiten und Orte, da möchte man vor allem seine Ruhe und keinen Kinderstress.
Nichts ändert sich, bis man sich selbst ändert. Und plötzlich ändert sich alles.
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